Geld für Tote

Eine Formel sorgt für Zoff

Was dürfen tote Versicherte kosten? Diese Frage entzweit die Krankenkassen. Jetzt hat der GKV-Spitzenverband Stellung bezogen - und die entscheidende Frage offen gelassen.

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Ein Fall für den Morbi-RSA.

Ein Fall für den Morbi-RSA.

© Ivanphoto / fotolia.com

BERLIN (sun/nös). Der Streit um die Berechnung der Kassenausgaben für gestorbene Versicherte droht zu eskalieren. Zwar hat sich jetzt der GKV-Spitzenverband zu diesem Aspekt im morbiditätsbedingten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) geäußert.

Die erhoffte Klärung bringt er jedoch nicht. Erste Kassen erwägen derweil sogar den Gang vor Gericht.

Der Spitzenverband schlägt in einer Stellungnahme den Ball wieder ins Feld des Bundesversicherungsamtes (BVA): "Da der Risikostrukturausgleich ein Nullsummenspiel darstellt und damit jede Veränderung Gewinner und Verlierer zur Folge hat, muss sich der GKV-Spitzenverband zu dieser Frage wettbewerbsneutral verhalten", heißt es.

Handlungsbedarf sieht der Verband dennoch. Der bestehe, "weil jede Form denkbarer Risikoselektion die Akzeptanz des Risikostrukturausgleichs und zugleich der gesetzlichen Krankenversicherung gefährdet."

Ein Evaluationsbericht des wissenschaftlichen Beirats des BVA im Auftrag des Gesundheitsministeriums belegt einen Rechenfehler im Umgang mit den Ausgaben für gestorbene Versicherte im Morbi-RSA.

Gesund gegen Morbide

Die Gestorbenen verursachen im Jahr zwar nur anteilig Kosten, diese werden bislang aber nicht entsprechend auf das Jahr hochgerechnet. Im Umkehrschluss rechnen die Mathematiker des Fonds seit der Einführung des Morbi-RSA mit zu geringen Ausgaben für die Gestorbenen.

Experten gehen davon aus, dass den Kassen mit hoher Morbidität deswegen jährlich bis zu 400 Millionen Euro fehlen. Dazu gehören unter anderem die AOKen, aber auch die DAK.

Sie drängen seit langem darauf, dass der Rechenfehler im Morbi-RSA zügig korrigiert wird. Das BVA hat bereits angekündigt, den Fehler über die Einführung sogenannter Pro-Tag-Werte beheben zu wollen - ein Vorschlag, den AOK und Co unterstützen.

Damit wiederum hat das BVA den Zorn der Kassen mit vergleichsweise geringer Morbidität auf sich gezogen, da sie durch die Anpassung erhebliche Zuweisungen verlieren würden. Auf dieser Seite stehen vor allem die Ersatzkassen (ohne die DAK), sowie die Betriebs- und Innungskrankenkassen.

Der jetzt entbrannte Streit dreht sich daher vor allem um die Frage, ob die vom BVA vorgeschlagene Anpassung einzeln umgesetzt werden soll, oder ob es nicht viel eher eine grundlegende Reform des Morbi-RSA bedarf.

Einführung eines Hochrisikopools?

Denn auch andere Teilbereiche im Morbi-RSA gelten als reformbedürftig, etwas die Kostenerstattung, der Umgang mit Auslandsversicherten und die Zuweisungen für das Krankengeld.

In einer Stellungnahme lehnen TK, KKH-Allianz, HEK und HKK die "isolierte Umsetzung des Vorschlags" ab, da er "systematisch nicht sinnvoll" sei.

Diese Ablehnung werten die Kassen mit hoher Morbidität hingegen als Hinhaltetaktik. Einige Kassen drohen bereits mit Klagen vor den Sozialgerichten. Das BVA müsse sogar mit einer "Klageflut" rechnen, hieß es aus Kassenkreisen.

Der GKV-Spitzenverband wird diesen Zwist nicht auflösen können: Egal wie er votieren würde, in jedem Fall müsste er sich auf eine Seite schlagen.

Eine Alternative könnte hingegen die Wiedereinführung eines Hochrisikopools sein, was seit geraumer Zeit von Ökonomen diskutiert wird. Dazu wäre die Politik gefordert.

Die gibt sich bislang jedoch bedeckt, aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es vor kurzem noch, dass man am Morbi-RSA nichts ändern wolle.

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