Anhörung im Gesundheitsausschuss
Eizellspende – überfällig oder fataler Schritt?
Die FDP will die Eizellspende in Deutschland straffrei stellen. Experten tragen Argumente pro und contra vor.
Veröffentlicht:Berlin. Die Bundesärztekammer (BÄK) dringt auf eine Reform des Embryonenschutzgesetzes (ESchG), die über die Legalisierung der Eizellspende hinausgeht. Die Aufhebung des bestehenden Verbots in einem Antrag der FDP-Fraktion sei „ein Schritt in die richtige Richtung“, befasse sich aber nur mit einer der „vielen offenen Fragen der Reproduktionsmedizin“, heißt es in der BÄK-Stellungnahme.
Am Mittwoch (27. Januar) hat der Gesundheitsausschuss des Bundestags eine Anhörung zum Antrag der FDP angesetzt. Der Gefahr der Ausnutzung von sozialen Notlagen von Spenderinnnen könne in Deutschland effektiv begegnet werden, heißt es seitens der Fraktion.
Ärzte haben klare Regelungen angemahnt
Deutsche Ärztetage haben wiederholt – vergeblich – „klare und konsistente Regelungen“ in der Reproduktionsmedizin angemahnt, erinnert die BÄK. Zudem habe der Gesetzgeber vor 30 Jahren in der Begründung zum ESchG selbst festgehalten, dass sich „Chancen und Risiken“ der Eizellspende „heute noch nicht in ihrer vollen Tragweite abschätzen lassen“.
Befürworter und Gegner heben unterschiedliche Facetten der Eizellspende hervor: Der Gynäkologe Professor Jan-S. Krüssel vom universitären Kinderwunschzentrum in Düsseldorf begrüßt im Namen des Deutschen IVF-Registers den Vorstoß der Liberalen. Jährlich 3000 bis 5000 Paare, die bisher gezwungen sind, ins Ausland zu gehen, könnten künftig in Deutschland unter hohen Qualitätsstandards behandelt werden. Für die so entstehenden Kinder wäre das Recht verbrieft, ihre genetische Herkunft zu erfahren.
Legalisierung – ein Paradigmenwechsel?
Nach Ansicht des Vereins „Gen-ethisches Netzwerk“ würde die Legalisierung dagegen einen Paradigmenwechsel bedeuten. Schließlich gehe es nicht um eine Erkrankung, „sondern ‚nur‘ um die Behandlung eines unerfüllten Kinderwunsches“. Aus dem Recht auf selbstbestimmte Reproduktion könne „kein Recht auf ein (‚eigenes‘) Kind auf Kosten Dritter abgeleitet werden“, heißt es.
Dem widerspricht Professor Claudia Wiesemann vom Institut für Ethik und Geschichte der Medizin an der Uni Göttingen nachdrücklich. Sie kritisiert das „Natürlichkeits-Argument“, wonach Unfruchtbarkeit nicht als Krankheit, sondern als „Spielart der Natur“ anzusehen sei. Aus der Ansicht, die GKV solle nicht für Reproduktionsmedizin bezahlen, folge nicht, „dass diese Behandlung ethisch nicht zulässig ist“, so Wiesemann.
Die niedergelassene Frauenärztin und Psychotherapeutin Silke Koppermann vom Arbeitskreis Frauengesundheit e.V. warnt bei der Behandlung mit fremden Eizellen vor der „Gefahr einer Ausweitung der Nachfrage“: „Ebenso wie bei der IVF wird es eine Ausweitung der Indikation geben und damit eine Erhöhung der Nachfrage, die mit altruistischen Spenden nicht zu befriedigen sein wird.“
Im Ergebnis werde jede Erweiterung der Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin dazu führen, dass es für Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch „schwieriger wird, sich damit abzufinden und für ihr Leben andere Wege zu gehen“, schreibt Koppermann.
„Egg-Sharing-Programme“ in Großbritannien
Der Verein BioSkop – Forum zur Beobachtung der Biowissenschaften e.V. – verweist auf Erfahrungen zur Eilzellspende aus dem Ausland: „Ohne Kommerzialisierung ist die Spendebereitschaft von Frauen gering.“ In Großbritannien werde sie auch im Rahmen sogenannter „Egg-Sharing-Programme“ praktiziert – Frauen könnten auf diese Weise die Kosten für die eigene IVF-Behandlung verringern, heißt es.
Die Praxis der Eizellspende bringe kulturelle und gesellschaftliche Folgen mit sich, „die nicht als wünschenswert angesehen werden können“, schreibt BioSkop. Der eigene Leib sollte „weder biomedizinisch noch rechtlich für mich oder andere in eine ‚frei‘ disponible ‚Sache‘ verwandelt werden“, so die Forderung.
Völlig anders fällt die Perspektive des Bundesverbands Reproduktionsmedizinischer Zentren aus: Die Legalisierung der Eilzellspende sei richtig, aber allein unzureichend. Weitere „Anpassungen an die wissenschaftliche Entwicklung“ dürften nicht wieder „30 Jahre auf sich warten lassen“. (fst)