Cochlea-Implantat

Eltern gegen Operation des gehörlosen Kindes

Ein Rechtsstreit, der für Aufsehen sorgt: Das Familiengericht in Goslar verhandelt die Klage des Klinikums Braunschweig gegen die Eltern eines gehörlosen Kindes. Diese wehren sich gegen die empfohlene OP.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Die Welt der Hörenden: Ein zehnjähriger Junge, der Cochlea-Implantate trägt, spielt auf einem Klavier.

Die Welt der Hörenden: Ein zehnjähriger Junge, der Cochlea-Implantate trägt, spielt auf einem Klavier.

© Jochen Lübke/dpa

GOSLAR. Darf ein Krankenhaus ein Cochlea-Implantat für ein Kind erzwingen? Das Goslarer Familiengericht verhandelt derzeit die Klage des Klinikums Braunschweig gegen die Eltern eines gehörlosen eineinhalbjährigen Jungen. Die Eltern wollen ihm nicht das ärztlich empfohlene Cochlea-Implantat (CI) einsetzen lassen. Das Kindeswohl werde vernachlässigt, wenn die Eltern sich nicht für ein Implantat entscheiden, lautet die Begründung des Krankenhauses.

Weder der Rechtsanwalt der Eltern, Alexander Lawin, noch das Familiengericht, noch das Klinikum wollten sich auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" zu dem Verfahren äußern. Aber so viel ist klar: Aus Sicht der Eltern ist ihr Kind weder behindert noch krank. Daher könne mit dem Verzicht auf ein CI auch nicht von vernachlässigtem Kindeswohl die Rede sein. Das Krankenhaus greife deshalb mit seinem Schritt in das verfassungsmäßige Elternrecht ein, aus eigener Erwägung das Richtige zu tun, erklärt Lawin in einem Fernsehbericht des Bayerischen Rundfunks.

"Kindern Möglichkeiten öffnen"

Das Verfahren hat auch eine ethische Seite. Für den Medizinethiker Professor Urban Wiesing von der Universität Tübingen zählt bei gehörlosen Kindern, die ein CI tragen, auch der Umstand, dass sie damit größere Möglichkeiten erhalten als nicht operierte. "Eltern sollten ihren Kindern Möglichkeiten eröffnen, und nicht verschließen", sagt Wiesing der "Ärzte Zeitung". Deshalb plädiert er im vorliegenden Fall eher für ein Cochlea-Implantat, weil es dem Kind ermöglicht, an der Welt der Hörenden teilzunehmen. Allerdings rührt der Konflikt an grundsätzlichere Aspekte, meint Wiesing. "Medizinethisch gesehen stellt sich hier die Frage, was pathologisch und was Vielfalt ist", erklärt der Ethiker. In vielen Bereichen habe sich die Gesellschaft entschieden, quasi neue Schubladen zu öffnen und einst Abweichendes als eigene Lebensform zu akzeptieren.

So verstehen Menschen mit Down-Syndrom ihr Leben als ihre eigene Form der Gesundheit. Und erst kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht einer intersexuellen Klägerin das Recht zugesprochen, sich mit einem dritten Geschlecht in das Personenstandsregister eintragen zu lassen. "Wir akzeptieren das inzwischen", sagt Wiesing.

Gehörlosen-Bund ist skeptisch

Der Deutsche Gehörlosen-Bund bezweifelt diese Akzeptanz. Das ausschließliche Sich-Verlassen auf besseres Hören durch ein Implantat störe die bilinguale Sprachentwicklung und lasse die positiven Aspekte des Lebens Gehörloser außer Acht, heißt es in der Erklärung des Bundes zum Fall in Goslar. Für eine bilinguale Sprachentwicklung sind aus Sicht des Bundes die Schriftsprache plus Gebärdensprache und im Zweifel ein Hörgerät die Mittel der Wahl. Denn "die meisten im Rahmen der Implantationen Tätigen haben keine oder nur sehr wenige Informationen über die Gehörlosen-/Gebärdensprachgemeinschaft und kaum Erfahrungen mit diesen. Diese sehen in der Gehörlosigkeit nicht selten etwas Negatives und Auszumerzendes", kritisiert der Verband. Der Prozessauftakt war im November 2017. Zum weiteren Verfahrensverlauf macht das Gericht keine Angaben.

Nach Angaben der European Association of Cochlear Implant Users (EURO-CIU) sind bisher europaweit über 150.000 hörgeschädigte Menschen mit einem CI versorgt, 40 Prozent von ihnen sind Kinder. In Deutschland leben derzeit rund 40.000 CI-Träger. Jährlich kommen rund 3000 hinzu.

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Kommentare
Prof. Dr. Volker Loewenich 12.01.201816:56 Uhr

Gehörloses Kind, Verweigerung eines Cochlea-Implantats

Die Argumentation des Gehörlosen-Bundes ist erstaunlich. Schrift- und Gebärdensprache sind probate Hilfsmittel, wobei die Gebärdensprache normal Hörende in aller Regel nicht beherrschen und daher auf diese Weise keinen sprachlichen Kontakt mit dem Gehörlosen herstellen können. Das Cochlea-Implantat ist ohne Zweifel das bessere Hilfsmittel, soweit es um die Überbrückung der Innenohr-Funktion geht und nicht um einen zentralnervösen Defekt. Das vom Gehörlosen-Bund erwähnte Hörgerät bringt bei richtig diagnostizierter Gehörlosigkeit leider nichts. Urban Wiesing hat recht wenn er argumentiert, Eltern sollen Kindern Entfaltungsmöglichkeiten nicht verwehren. Dazu ist das Gehör nicht verzichtbar, man denke neben zwischenmenschlichen Kontakten z.B. auch an Musik. Nicht verstehen kann ich U. Wiesing, wenn er es für nicht sicher hält, ob Gehörlosigkeit vielleicht nicht pathologisch sei sondern nur zur Vielfältigkeit der Menschen gehört. Auch Blindheit ist nicht einfach nur Vielfältigkeit oder Andersartigkeit, sondern eine Behinderung. Man muß nur einmal in der eigenen Umgebung miterlebt haben, wie eine zunehmende Erblindung die Entfaltungsmöglichkeiten und das tägliche Leben einschränkt. Dabei führt Blindheit nicht wie bei Gehörlosen oder stark Schwerhörigen zur Gefahr einer Vereinsamung. Bei allen diese Einschränkungen kann man etwas Sinnvolles tun, aber sie bleiben dennoch Einschränkungen. Der Vergleich mit dem Down-Syndrom hinkt. Dieses kann man nicht somatisch behandeln, die Gehörlosigkeit dank der immer besser gewordenen Cochlea-Implantate aber durchaus. Das die Erlernung der Schriftsprache hierdurch gestört werde ist nicht zu verstehen.
Daher ist es durchaus ein Verstoß gegen das Kindeswohl, wenn man einem gehörlosen Kind, das noch nicht selbst entscheiden kann, ein Cochlea-Implantat verweigert.
Prof. Dr.med. Volker von Loewenich, Frankfurt a.M.

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