Kabinettsbeschluss
Entwurf zum Faire-Kassenwahl-Gesetz abgesegnet
Das Bundeskabinett hat am Mittwochmorgen das „Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FKG) auf den Weg gebracht. Es sorgt für einen Umbau des Finanzausgleichs zwischen den Kassen und soll auch deren Wettbewerb neu strukturieren.
Veröffentlicht:Berlin. Nach Angaben seines Ministeriums sollen die Kliniken im kommenden Jahr einmalig 250 Millionen Euro zusätzlich erhalten. Damit sollen etwaige Lohnerhöhungen für Krankenpfleger in diesem und im vergangenen Jahr aufgefangen werden. „Die zusätzlichen Mittel sollen den Krankenhäusern schnell und ohne relevanten zusätzlichen bürokratischen Aufwand zur Verfügung gestellt werden“, hieß es in einer Mitteilung.
Beschlossen wurde zudem eine Reform im Bereich der Krankenversicherung. Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Kassen solle künftig fairer als bisher ausgestaltet werden. Konkret geht es um eine Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen den Kassen und um Haftungsfragen, wenn eine Kasse zum Beispiel insolvent wird. Zudem werden schärfere Regeln bei wettbewerbswidrigem Verhalten untereinander eingeführt.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn äußerte sich in einer Mitteilung des BMG: „Wir machen den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gerechter. Nicht die Kasse mit den besten Finanztricks soll gewinnen, sondern die mit dem besten Service, der besten Versorgung und dem modernsten digitalen Angebot.“
In den Entscheidungsgremien des Spitzenverbandes der Kassen (GKV) solle es künftig außerdem eine Frauenquote geben, teilte das Ministerium weiter mit.
In Kraft treten soll das Gesetz den Angaben zufolge voraussichtlich im nächsten Frühjahr. Es bedarf laut Ministerium keiner Zustimmung des Bundesrates.
Kritik und Lob von Kassenseite
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der BKK Dachverband e. V. und der IKK e.V. begrüßen in einem Statement die Vorlage des Kabinettsentwurfs zum GKV-FKG. Sie bekräftigen darin, dass nun auch schnellstmöglich die Umsetzung der Regelungen sicherzustellen sei. Die Krankenkassen brauchten rasch Kalkulationssicherheit bei der Aufstellung ihrer Haushaltspläne.
Im weiteren parlamentarischen Verfahren dürfen zudem keine Abstriche bei den Regelungen zur zukünftigen Finanzstruktur (Morbi-RSA) vorgenommen werden, fordern die Verbände.
Als reines Lippenbekenntnis zur Selbstverwaltung ohne inhaltliche Überzeugungskraft bezeichnen hingegen die Verwaltungsratsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes die aktuellen Änderungen im Gesetzentwurf für das GKV-FKG. „Der neue Lenkungs- und Koordinierungsausschuss und die ihm zugewiesenen Aufgaben schränken die Kompetenz der bestehenden Organe, den Verwaltungsrat und den Vorstand, erheblich ein.“, heißt es in einer Mitteilung. Dies schwäche die soziale Selbstverwaltung, so Dr. Volker Hansen, amtierender Verwaltungsratsvorsitzender. Kritisiert wurde zudem, dass der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes auf maximal 40 Mitglieder verkleinert werden soll. (dpa/run)
Dies sind die wichtigsten Regelungen:
- Neue Haftungsregeln bei der Auflösung, Schließung oder Insolvenz einer Kasse mit einer fair verteilten Last unter allen Krankenkassen.
- Neue Verhaltensregeln für den Wettbewerb und insbesondere für Werbemaßnahmen werden klarer und verbindlicher definiert. Auch die Unterlassungsansprüche und Rechtsschutzmöglichkeiten der Krankenkassen untereinander bei wettbewerbswidrigem Verhalten werden ausgeweitet.
- Neustrukturierung des GKV-Spitzenverbandes mit einem Lenkungs- und Koordinierungsausschuss, sowie einer Frauenquote in den Entscheidungsgremien.
- Mehr Transparenz, bessere Abstimmung und Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenkassen.
- Der Finanzausgleich (RSA) wird systematisch weiterentwickelt und soll zielgenauer ausgestaltet werden etwa durch eine Regionalkomponente, ein Krankheits-Vollmodell (mit künftig 80 statt 50 Krankheiten), einen Risikopool zur Absicherung von Hochkostenfällen, eine Präventionsorientierung durch Einführung einer Vorsorge-Pauschale und eine versichertenindividuelle Berücksichtigung von Arzneimittelrabatten.
- Versuche einzelner Krankenkassen, die Diagnosestellung von Ärzten zu beeinflussen, sollen durch eine Manipulationsbremse – wenn die Diagnosekodierungen bei bestimmten Krankheiten auffällig stark steigen, bekommen alle Krankenkassen hierfür keine Zuweisungen mehr – unterbunden werden. Außerdem werden die Prüfkompetenzen des Bundesversicherungsamtes (BVA) erweitert und wird eine Vertragstransparenzstelle für Selektivverträge der Krankenkassen eingerichtet.
- Pauschaler Ausgleich etwaiger nicht refinanzierter Tarifsteigerungen für Pflegepersonal in den Krankenhäusern: Krankenhäuser sollen im kommenden Jahr einmalig 250 Millionen Euro erhalten. (Quelle: BMG)