Erklärungspflicht soll Organspenden ankurbeln

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KIEL (bee). Der Deutsche Ärztetag hat ein neues Modell der Selbstbestimmungslösung mit Erklärungspflicht bei der Organspende gefordert. Das neue Modell soll vor allem die Bürger deutlich besser über die Organspende informieren.

Kern des Modells, das der Vorstand der Bundesärztekammer vorgeschlagen hat, ist ein Selbstbestimmungsrecht sowie eine Erklärungspflicht der Bürger. "Man kann dies als Versuch sehen, die derzeitige Zustimmungslösung sowie die Widerspruchslösung zusammen zu führen", sagte Professor Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der BÄK.

Um die richtige Entscheidung für die Erklärung zur Organspende zu treffen, sollen Informationen "intensiviert und institutionalisiert" werden. Wie konkret dieses Modell der zusätzlichen Informationen aussehen soll, will die Bundesärztekammer künftig erarbeiten und auch bei Gesundheitspolitikern dafür werben.

Allerdings wird in dem Antrag auch ausdrücklich auf eine erweiterte Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Denn: Wenn das Recht zur Selbstbestimmung "zu Lebzeiten nicht wahrgenommen und somit keine Erklärung vorliegt, können dem Verstorbenen unter Ermittlung des mutmaßlichen Willens durch Einbeziehung der Angehörigen Organe entnommen werden", heißt es in dem Beschluss.

Die Delegierten stimmten auch für einen Ausbau der postmortalen Gewebespende. Hier fehlen bisher praxistaugliche Regelungen, erklärte Dr. Birgit Wulff, Delegierte aus Hamburg.

Daher soll es künftig Aufklärungskampagnen sowie ein Spendenregister für Augenhornhäute, Binde- und Stützgewebe sowie Blutgefäße und Herzklappen geben. Derzeit sei der Mangel an Gewebetransplantaten nicht spürbar, da es noch genügend Importe gebe.

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