Zwangsrabatt
Erste Klage gegen die PKV
Für die Pharmahersteller ist er von jeher ein Ärgernis: der Zwangsrabatt. Doch noch mehr wurmt sie, dass auch die PKV davon profitiert. Jetzt hat ein Hersteller die Nase voll - und die erste Klage gegen einen Privatversicherer eingereicht. Droht ein Dammbruch?
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Gewürfelte Rabatte: Ein Dorn im Auge der Hersteller.
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HAMBURG (cw). Mit dem Hamburger Mittelständler Desitin Arzneimittel GmbH hat jetzt das erste Pharmaunternehmen Klage gegen Herstellerrabatte an die Privaten Krankenversicherungen (PKV) eingereicht.
Per negativer Feststellungsklage will Desitin den gesetzlichen Anspruch der PKV auf die gleichen Zwangsrabatte, wie sie sozialrechtlich den GKV-Kassen zustehen, kippen.
Eingeführt wurde dieses Recht der PKV mit dem "Gesetz über Rabatte für Arzneimittel", das Bestandteil des 2011 in Kraft getretenen Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) war.
Eingereicht wurde die Klage bei der Zivilkammer eines Landgerichts. Welches das ist, will Desitin erst mitteilen, wenn die beklagte private Krankenversicherung die Klageschrift erhalten hat, so Geschäftsführer Dr. Martin Zentgraf.
Ärgernis auch bei der Steuer
Nach Auffassung des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI), dessen Mitglied Desitin ist, handelt es sich bei den Zwangsabschlägen für die PKV "um einen nicht verfassungskonformen Eingriff in die unternehmerische Freiheit eines privatwirtschaftlichen Unternehmens zugunsten eines anderen privatwirtschaftlichen Unternehmens".
Ein zweiter Stein des Anstoßes ist die kürzlich vom Bundesfinanzministerium gegenüber den Pharmaverbänden bekräftigte Entscheidung, dass die PKV-Rabatte anders als die Rabatte an die GKV voll mehrwertsteuerpflichtig sind.
"Die Hersteller sollen damit auf einen Umsatz, den sie gar nicht erzielen, auch noch Mehrwertsteuern abführen", moniert der BPI.
Bereits Anfang August hatte der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) auf diese Problematik hingewiesen und die Erwartung geäußert, "dass unsere Mitgliedsunternehmen reihenweise gegen entsprechende Steuerbescheide vor die Finanzgerichte ziehen werden".
Bisher sei dazu aber noch nichts geschehen, teilte ein BAH-Sprecher auf Anfrage mit.