Antrag beim Bundesamt für soziale Sicherung gestellt

Erste Pflegekasse braucht Finanzhilfe

Finanziell wird die Luft für die Pflegekassen dünner. Die erste hat jetzt Hilfen beim Bundesamt für soziale Sicherung beantragt. Es wird voraussichtlich nicht die letzte Kasse sein. Das könnte sich zu einem handfesten Problem hochschaukeln.

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Sparschwein gesucht: Erste Pflegekassen sind in ernsten Nöten.

Sparschwein gesucht: Erste Pflegekassen sind in ernsten Nöten.

© solarseven / Getty Images / iStock

Berlin. Eine Pflegekasse hat aus der finanziell angespannten Situation jetzt die Konsequenzen gezogen und beim Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) einen Antrag auf Finanzhilfen gestellt. Weitere Fälle sind wohl zu erwarten. Und zwar absehbar.

Zuerst hatte der „Tagesspiegel“ über den Finanzhilfeantrag einer nicht ganz kleinen Pflegekasse berichtet. Auf Anfrage der Ärzte Zeitung bestätigte der GKV-SV den entsprechenden Sachverhalt. Den Namen der Kasse wollte er jedoch nicht nennen. Aus dem BAS kamen am Montag und Dienstag keinerlei Informationen dazu.

Entwicklung nicht überraschend

Dass der sozialen Pflegeversicherung (SPV) das Wasser bis zum Hals steht und auch die neuerliche Beitragsanhebung um 0,2 Prozentpunkte die Misere nicht löst, darauf hatte die Vorstandschefin beim GKV-Spitzenverband, Dr. Doris Pfeiffer, Ende Januar 2025 hingewiesen.

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Schon im Februar, so Pfeiffer, könnten erstmals einzelne Kassen Liquiditätshilfe aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung benötigen. Sorgen müssten sich die Versicherten aber keine machen, da durch das besagte Verfahren sichergestellt sei, dass in diesem Jahr noch alle Pflegekassen zahlungsfähig blieben.

Liquiditätshilfe als Airbag – aber für wie lange?

Tatsächlich funktioniert die Liquiditätshilfe wie eine Art Airbag für die auf Sicht fahrenden Pflegekassen. „Die Liquiditätshilfe“, erläutert ein Sprecher des GKV-Verbands auf Anfrage, „entspricht einer Abschlagszahlung, die im Vorgriff auf die nächstfolgende turnusgemäße Abrechnung im monatlichen Finanzausgleich aus Mitteln des Ausgleichsfonds erfolgt.“

Das sei im Grundsatz „ein geregelter Vorgang“, so der Sprecher: Ließen sich Einnahmen- und Ausgabenschwankungen nicht durch die Betriebsmittel ausgleichen, habe die Pflegekasse den Betriebsmitteln Gelder aus der Rücklage zuzuführen. Reichten auch diese nicht zur Deckung der Zahlungsverpflichtung aus, könne die Kasse die besagte Liquiditätshilfe aus Mitteln des Ausgleichsfonds beim BAS beantragen.

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Freilich: Spitzt sich die Finanzsituation auch bei anderen Pflegekassen zu, geht dem Airbag Liquiditätshilfe bald die Luft aus. Schon 2026 könne die Pflegeversicherung vor einer existenziellen Krise stehen, hatte zuletzt GKV-Chefin Pfeiffer gewarnt. Die neue Bundesregierung müsse daher rasch Schritte einzuleiten, um den Pflegekassen zur Seite zu springen.

Vorsorgefonds könnte Begehrlichkeiten wecken

Gut möglich, dass zu diesem Zweck der mittlerweile weit über zehn Milliarden schwere und bei der Bundebank geparkte Pflegevorsorgefonds angezapft wird. An den Fonds fließen jährlich 0,1 Prozentpunkte der Pflegebeiträge. Über einen Zeitraum von 20 Jahren soll so Geld angespart werden, um zu erwartende Beitragssteigerungen abzumildern – also für die Zeit, wenn die Babyboomer das pflegebedürftige Alter erreichen.

Diesbezüglicher Streit in einer möglichen Großen Koalition wäre freilich programmiert: Denn während die SPD den Vorsorgefonds lieber heute als morgen kappen würde, möchte die Union den Sparstrumpf nicht anrühren. Auf Druck der Union hin wurde der Topf schließlich 2015 angelegt. (hom/juk)

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