Anhörung im Gesundheitsausschuss
Experten drängen auf Nachbesserungen am Pflegeentlastungsgesetz
Der Gesundheitsausschuss hört am Mittwoch Verbände und Sachverständige zu den Plänen der Ampelkoalition für die Krankenhauspflege. Kritik entzündet sich an der fehlenden Verknüpfung von Personalvorgaben und Pflegebudget.
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Pflegebedarf am Krankenbett: Mit einem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz will die Ampelkoalition für eine bessere Personalausstattung auf Stationen sorgen.
© Christoph Soeder / dpa
Berlin. Das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz der Regierung gerät zum Omnibusgesetz: Auf den letzten Metern hängt die Koalition noch zahlreiche andere Vorhaben an ihr Paket dran – darunter die paritätische Beteiligung von Frauen in Vorständen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung oder Regelungen den Pflegevorsorgefonds betreffend.
Kern des Gesetzesvorhabens ist und bleibt eine bessere Personalausstattung in den bundesweit rund 1900 Krankenhäusern. Hebel soll die Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0 werden. An den Plänen entzündet sich allerdings weiter Kritik.
„Leider“ enthalte der vorliegende Gesetzentwurf keine „sachgerechte Verknüpfung der Einführung verbindlicher Vorgaben zur Personalbesetzung im Pflegedienst“ der Krankenhäuser mit geltenden Regelungen zum Pflegebudget, über das die Pflegepersonalkosten seit 2020 abgedeckt würden, schreibt der Pflegewissenschaftler Professor Michael Simon in einer Stellungnahme für den Gesundheitsausschuss des Bundestags.
Die Ausschussmitglieder hören an diesem Mittwoch (9. November) Verbände und Einzelsachverständige zum Gesetzesvorhaben an.
„Sachgerechte Finanzregelungen“ nötig
Simon betont, eine Verknüpfung von Personalvorgaben und Pflegebudget schaffe die Möglichkeit, „Vorgaben zur Ermittlung des Pflegebedarfs und des daraus abgeleiteten Personalbedarfs mit sachgerechten Finanzierungsregelungen zu verbinden“.
Eine solche Verbindung ließe sich dadurch herstellen, dass die Krankenhäuser verpflichtet würden, den Pflegebedarf der Patienten und den daraus abzuleitenden Personalbedarf mit einem von Bund festgelegten Verfahren zu ermitteln.
Das Ergebnis könnte sowohl dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) als auch den Verhandlungspartnern für die Vereinbarung des Pflegebudgets – Krankenhäusern und Kassen – übermittelt werden.
Beide Seiten könnten anschließend verpflichtet werden, das Pflegebudget auf Grundlage der Ergebnisse der Ermittlung des Personalbedarfs zu vereinbaren, betont Simon. Der Vorteil liege darin, dass in einem solchen System die Unterschreitung der vereinbarten Personalbesetzung zur Folge habe, „dass das Krankenhaus die nicht zweckentsprechend verwendeten Mittel an die Kostenträger zurückzahlen muss“.
PPR 2.0 darf nicht zur Mogelpackung verkommen
Eine gesonderte Kürzung von „Vergütungen“, argumentiert Simon, sei hingegen „sehr problematisch“. Ein solches Vorgehen hätte zur Folge, dass das Krankenhaus nicht nur die nicht verbrauchten Finanzmittel eines bereits abgelaufenen Jahres zurückzahlen müsste, sondern darüber hinaus auch Strafzahlungen zu leisten hätte, die es aus dem Pflegebudget des laufenden Jahres entnehmen müsste. Da dies eine „Abwärtsspirale“ in Gang setzen könne, solle die Ampel bei ihrem Gesetzesplan noch einmal nachbessern.
„Der Zusammenhang zwischen Pflegebudget und Personalbedarfsermittlung muss im Gesetzentwurf hergestellt werden“, meldete sich am Dienstag auch der Deutsche Pflegerat zu Wort. Die PPR 2.0 sei konsequent einzuführen, ihr Ziel sei nicht nur, „Transparenz zu schaffen oder die Überlastung zu dokumentieren“, betonte Ratspräsidentin Christine Vogler.
Die Regelung müsse dazu führen, dass das notwendige Personal auch eingestellt werden könne. „Die Berufsgruppe braucht diese deutliche Botschaft, sonst werden sich die Berufsflucht und die Gefährdung der Patientensicherheit weiter verschärfen“, warnte Vogler. (hom)