Werksärzte

Fastengebot im Ramadan ist nicht absolut

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Das Muslimen auferlegte Fastengebot im Ramadan ist nicht absolut, sondern mit Risiken für Gesundheit und Leben abzuwägen.

Darauf verweist der Vorsitzende des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte, Dr. Wolfgang Panter angesichts der gegenwärtigen Hitzewelle mit Temperaturen von bis zu 40 Grad.

Bis zum 16. Juli dauert der Ramadan, der es grundsätzlich verbietet, von Sonnenaufgang bis zum -untergang Flüssigkeiten zu sich zu nehmen.

Dieses Verbot habe dann zurückzutreten, wenn Gesundheit oder Leben gefährdet seien. Ausnahmen gälten insbesondere bei Krankheit, Medikamenteneinnahme, Menstruation, Schwangerschaft und für Frauen nach der Geburt sowie stillende Mütter.

Personen, deren gesundheitliche Situation sich voraussichtlich nicht bessern wird, sollten für jeden im Ramadan versäumten Fastentag einen Bedürftigen mit Speisen versorgen.

Andere Personen, deren Gesundheit sich bessern werde, könnten den Fastentag nachholen. Betriebsärzte sollten dies mit muslimischen Mitarbeitern besprechen. (HL)

Lesen Sie dazu auch: Für Ärzte und Patienten: Die Krux mit dem Ramadan

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