BÄK-Präsident
Feste Termine für Online-Sprechstunden denkbar
Im Vorfeld des Ärztetags hat sich BÄK-Präsident Montgomery erneut zum strittigen Thema Fernbehandlung geäußert - und ein Beispiel genannt, wo sie sinnvoll sein kann.
Veröffentlicht:BERLIN. Ärzte in Deutschland sollen künftig wohl mehr Patienten über digitale Technik aus der Ferne behandeln können – generell zur Regel werden sollen Online-Sprechstunden aber nicht.
"Neue Methoden mit Kamera und Videoübertragung können vieles deutlich erleichtern – ohne Anreise und Wartezeiten", sagte Professor Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), der Deutschen Presse-Agentur.
Persönlicher Kontakt "Goldstandard"
Daher sollten jetzt Möglichkeiten für eine schnelle Kommunikation auf Grundlage einer individuellen Beziehung von Arzt und Patient eröffnet werden. Der persönliche Kontakt bleibe aber der "Goldstandard" ärztlichen Handelns. "Daran wollen wir nichts ändern", betonte Montgomery.
Eine stärkere Freigabe von Fernbehandlungen ist ein Thema des Deutschen Ärztetags, der am 8. Mai in Erfurt beginnt. Bisher sind in der (Muster-)Berufsordnung "ausschließliche" Behandlungen von Patienten über Kommunikationsmedien untersagt. Laut einer Vorlage des BÄK-Vorstands soll dies künftig "im Einzelfall" erlaubt sein – wenn es ärztlich vertretbar und die Sorgfalt gewahrt ist.
Montgomery erläuterte: "Ärzte, die fernbehandeln, müssen sich an dieselben Kriterien der Berufsordnung halten wie bei einer klassischen direkten Behandlung." Sie müssten Patienten über Chancen und Grenzen des digitalen Kommunikationswegs aufklären. Ein Arzt müsse zudem sicher sein, dass ein Patient versteht, was er aus der Distanz mit ihm bespricht.
Fernbehandlung bei Hauterkrankungen
Als Beispiel für mögliche Fernbehandlungen nannte der BÄK-Chef Hauterkrankungen. So könnten Patienten Bildaufnahmen schicken oder per Kamera zeigen, so dass ein Arzt sagen könne: "Da musst du morgen in die Klinik." Oder: "Das können wir uns auch in zwei Monaten bei einer normalen Untersuchung angucken."
Für Online-Sprechstunden könne es feste Termine geben. "Man kann auch zwischendurch vielleicht schnell etwas elektronisch erledigen. Zwischen einer stark frequentieren Allgemeinarztpraxis und der Spezialpraxis eines Radiologen wird es sicher Unterschiede geben."
Montgomery verwies auch auf "Druck von außen". Es gebe ausländische Internetportale, bei denen Patienten nicht sicher sein könnten, ob auf der anderen Seite wirklich ein Arzt sitze, zumal mit deutscher oder EU-Zulassung.
"Wir wollen lieber, dass so etwas in unserem System und am besten in Deutschland gemacht wird – mit unseren Haftungs- und Berufsregeln und auch den Finanzierungsregeln der gesetzlichen Krankenversicherung."
Zwei Landesärztekammern sind vorgeprescht
Mehr Online-Behandlungen befürwortet auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Die Landesärztekammern in Schleswig-Holstein und in Baden-Württemberg haben sich dafür bereits geöffnet.
Dr. Franz Barthmann, Präsident der LÄK Schleswig-Holstein und Telematikbeauftragter der BÄK, erklärte im Interview mit der "Ärzte Zeitung" die Unterschiede zwischen den Regelungen der beiden LÄK und dem Beschlussvorschlag für den Ärztetag: "Der Beschlussvorschlag für die Musterberufsordnung ist deutlich defensiver als die Formulierung des Fernbehandlung-Paragrafen, die wir jetzt für Schleswig-Holstein gewählt haben. Bei uns heißt es, Fernbehandlung ist ‚erlaubt, wenn diese ärztlich vertretbar und ein persönlicher Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten nicht erforderlich ist‘. Uns war wichtig, dass es keinen Genehmigungsvorbehalt der Kammer gibt, wie derzeit noch in Baden-Württemberg." (dpa/ths)