Im Bundeskabinett

Finanzielle Entlastung für pflegende Angehörige

Wenn alte Menschen ins Pflegeheim müssen, aber den Eigenanteil nicht aufbringen können, müssen zum Teil die Kinder zahlen. Maßstab ist ihr Einkommen. Die Grenzen sollen nun angehoben werden.

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Die Kinder pflegebedürftiger Eltern sollen finanziell entlastet werden. Das sieht das Angehörigen-Entlastungsgesetz vor.

Die Kinder pflegebedürftiger Eltern sollen finanziell entlastet werden. Das sieht das Angehörigen-Entlastungsgesetz vor.

© Jana Bauch/dpa

BERLIN. Kinder pflegebedürftiger Eltern sollen finanziell entlastet werden. Das sieht das Angehörigen-Entlastungsgesetz vor, das an diesem Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden soll.

Wenn das Geld des zu Pflegenden und die Mittel der Pflegeversicherung nicht reichen, können die Kinder für die Leistungen zur Kasse gebeten werden. Dies soll künftig aber erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro möglich sein.

Diese Entlastung sei „längst überfällig“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Der Sozialverband VdK begrüßte das Gesetz, weil es älteren Menschen aus einer schwierigen Lage hilft, wie Präsidentin Verena Bentele in den Funke-Zeitungen erläuterte. „Sie gehen nicht ins Heim, obwohl sie zu Hause nicht mehr ausreichend versorgt werden können, damit ihre Kinder nicht belastet werden.“

Die Kommunen befürchten aber Belastungen in Milliardenhöhe und pochen auf das Solidaritätsprinzip des Sozialhilferechts. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, sagte den Blättern: „Es ist grundsätzlich zumutbar, dass Kinder und Eltern gegenseitig füreinander einstehen. Daran sollte nicht gerüttelt werden.“

Heil sagte weiter: „Außerdem verbessern wir das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen. Wir finanzieren die ergänzende und unabhängige Teilhabeberatung künftig dauerhaft und mit mehr Geld. Zusätzlich erleichtern wir Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung durch das neue Budget für Ausbildung.“ (dpa)

Lesen Sie dazu auch: Patientenschützer kritisieren: Pflegedarlehen ist gescheitert Angehörigen-Entlastungsgesetz: Kabinett beschließt Entlastung bei Pflege

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