Europa

Forscher: Ohne zusätzliche Kompetenzen läuft Gesundheitsunion ins Leere

Eine starke Europäische Gesundheitsunion ist mit dem Subsidiaritätsprinzip kaum umsetzbar, so das Ergebnis einer Studie des Centrums für Europäische Politik (cep). Das cep fordert daher eine rasche Reform der EU-Verträge.

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Die EU-Kommission in Brüssel.

Die EU-Kommission in Brüssel: Wie viel Einfluss kann sie wirklich auf die Mitgliedsstaaten ausüben?

© Winfried Rothermel / picture alliance

Freiburg. Die im Frühjahr startende EU-Zukunftskonferenz sollte dazu genutzt werden, die Organe der Europäischen Gesundheitsunion mit weitreichenderen Kompetenzen auszustatten, fordert das Centrum für Europäische Politik (cep). Dazu müssten die EU-Verträge angepasst werden.

Nicht zuletzt die Corona-Pandemie habe verdeutlicht, wo die Grenzen der EU in der Gesundheitspolitik liegen. In einer Studie, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, hat die Freiburger Denkfabrik drei Schritte hin zu einer handlungsfähigen Gesundheitsunion ausgemacht:

  • Klinische Bewertungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten sollten EU-einheitlich erfolgen: Zwar räumt Studienautor und cep-Gesundheitsexperte Patrick Stockebrandt ein, dass dies erhebliche Auswirkungen auf die nationale Gesundheitspolitik und deren Finanzierung hätte. Denn die Bewertungen gelten in der Regel als Grundlage für Preisfindung und Erstattungsfähigkeit in den einzelnen EU-Ländern. Die gemeinsame Bewertung würde aber den Binnenmarkt stärken und die Bürokratiekosten reduzieren.
  • Elektronische Gesundheitsdienste sollten EU-weit nutzbar sein: Es brauche verbindliche Standards für die Anwendungen, damit Dienste einzelner Mitgliedsstaaten ohne Probleme miteinander kommunizieren können. So könnten Patienten Daten aus der elektronischen Patientenakte, Laborbefunde oder auch Verordnungen grenzüberschreitend nutzen. Bislang gibt es laut der Studie nur Standards für den Austausch von Patientenkurzakten und elektronischen Verordnungen. Dies jedoch nur auf Grundlage einer rechtlich unverbindlichen Empfehlung.
  • EU-einheitliche, verbindliche Kriterien zur zuverlässigen Erfassung von Pandemie-Daten (Infektions-, Mortalitäts- und Genesungszahlen) und einheitliche Testmethoden: Stockebrandt kritisiert auch hier, dass die EU zwar zum Beispiel die gegenseitige Anerkennung von COVID-19-Testergebnissen empfehlen, aber eben nicht verbindlich anordnen könne. (reh)
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