Kommentar zum Urteil
Freispruch für die Menschenwürde
Jahrelang wurde diskutiert, kontrovers und leidenschaftlich - so, wie es bei Entscheidungen über Leben und Tod angemessen ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) gehörte zu den Vorreitern der Diskussion. Allerdings nur seine Zivilsenate; die Strafsenate hinkten teils hinterher. So ist es gut, dass die Diskussion in das Patientenverfügungsgesetz gegossen wurde. Ohne dies hätte der Zweite BGH-Strafsenat den Fall Putz vielleicht noch immer nicht abschließend entscheiden können. Jetzt ist endgültig klar: Allein der Patientenwille zählt. Jeder Mensch soll möglichst so sterben dürfen, wie er sich das vorgestellt hat. Gerade Ärzte können im Vorfeld ihren Patienten beratend zur Seite stehen. Entscheiden aber muss jeder selbst. Und alle, wirklich alle, müssen dies akzeptieren. Nicht der Rechtsanwalt und seine verzweifelt-mutige Mandantin befanden sich im "Erlaubnisirrtum", sondern das Landgericht Fulda im "Verbotsirrtum". Für die absurde Unterscheidung zwischen dem Abschalten der Geräte und dem Durchschneiden eines Schlauchs lässt das Ziel eines menschenwürdigen Sterbens keinen Raum.