Gesetzgeberischer Auftrag
G-BA verpasst den DMP Digital-Module
Die DMP werden digital. Welche Anforderungen in Praxen dafür wieder einmal erfüllt sein müssen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss festgelegt. Vor 2026 werden die dDMP in der Versorgung allerdings keine Rolle spielen.
Veröffentlicht:
Analog mit Stethoskop, digital mit Messengern: Die DMP bekommen moderne Ergänzungsmodule.
© fovito / stock.adobe.com
Berlin. DMP einfach digital umsetzen, so einfach geht das im deutschen Gesundheitswesen natürlich nicht. Deshalb gab der Gesetzgeber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf, die Anforderungen für ein digitales DMP (dDMP) festzulegen. Dem Auftrag ist das Gremium am Donnerstag nachgekommen. Bis die neuen Module in die Praxen kommen, wird noch viel Zeit vergehen. Der G-BA rechnet mit „frühestens ab 2026“.
Auszugehen ist freilich davon, dass die dDMP länger auf der Wartebank sitzen müssen. Denn nach dem Placet für den G-BA-Beschluss muss das Bundesgesundheitsministerium auch noch eine Rechtsverordnung erlassen, in der unter anderem das Nähere zur erforderlichen technischen Ausstattung sowie zu deren Anwendung geregelt werden soll, damit den Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit Genüge getan wird. In einem weiteren Schritt müssen die dDMP dann von den Krankenkassen in Verträgen umgesetzt werden. Schon bei den normalen analogen DMP ist diese Aufgabe bekanntlich ins Stocken geraten.
Digitale Prozesse breiter nutzen
In einer Pressemitteilung erklärte Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und zuständig für den Bereich der DMP, den Sinn der dDMP-Festlegungen: Digitale Elemente wie ärztliche Konsultationen per Video würden bei klassischen DMP zwar schon genutzt. Über die dDMP sollten digitale Prozesse nun aber umfassender genutzt und in der Breite vorangetrieben werden.
„Es geht beispielsweise darum, dass im dDMP noch stärker auf Präsenzkontakte verzichtet werden kann und stattdessen wege- und zeitsparend auch ein asynchroner Austausch mittels Messenger-Diensten möglich wird. Speziell im Bereich Diabetes gehört ein datengestütztes Glukosemanagement im engen Austausch zwischen Praxis und Versicherten ganz zentral zu einer guten Therapiesteuerung“, so Maag.
Die neuen dDMP werden die klassischen DMP nicht ersetzen, sie werden als ein Modul zu digitalisierten Versorgungsprozessen die Disease-Management-Programme ergänzen. „Praxen und Versicherte können freiwillig entscheiden, ob sie neben dem klassischen DMP auch das dDMP anbieten beziehungsweise nutzen wollen“, sagte Maag.
Diabetes-DMP ergänzt
Neben allgemeinen Anforderungen hat der G-BA spezifisch für Diabetes (Typ 1 und Typ 2) Voraussetzungen für die Nutzung des dDMP formuliert. Zum Beispiel:
- Praxen können ergänzend nur an einem dDMP Diabetes teilnehmen, wenn sie ein digitales Terminmanagement sowie die Möglichkeit von Videokonsultationen vorhalten. Als Telematikinfrastruktur sind vorrangig die TI-Dienste KIM und TIM zu nutzen.
- Versicherte können das dDMP nur nutzen, wenn sie der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht widersprochen haben.
- Die Therapiesteuerung soll durch Zugriff der Ärztinnen und Ärzte auf Daten aus gegebenenfalls verordneten Hilfsmitteln wie rtCGM erleichtert werden.
- Ob digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) wie Apps oder weitere digitale medizinische Anwendungen aus dem klassischen DMP für eine Patientin oder einen Patienten in Frage kommen, sei im Sinne einer Personalisierung der Behandlung ausdrücklich zu prüfen. Grundsätzlich könne eine im BfArM-Verzeichnis gelistete DiGA auch dann verordnet werden, wenn die DiGA (noch) nicht im DMP empfohlen wird. (juk)