GBA-Beschluss
Neue Heilmittel-Richtlinie startet später
Weil zertifizierte Software für Heilmittelverordnungen nicht flächendeckend zur Verfügung steht, verschiebt der GBA den Start der neuen Heilmittel-Richtlinie um ein Quartal.
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Bisher oft ein bürokratischer Akt: die Heilmittelverordnung. Die neue Richtlinie verspricht Linderung – und wird nun um ein Quartal verschoben.
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Berlin. Die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie soll erst zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag beschlossen. Als Starttermin war bisher der 1. Oktober geplant.
Damit gab der Ausschuss einem Antrag der KBV statt. Diese hatte darauf verwiesen, dass bisher nur wenige Anbieter das Zertifzierungsverfahren für die angepasste Praxisverwaltungssoftware durchlaufen hätten.
Als Folge fürchtete die KBV, Anfang Oktober könnten Software-Updates noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen. Eine veraltete Praxissoftware könnte jedoch fehlerhafte Heilmittelverordnungen nach sich ziehen. Auch die Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte werde um ein Quartal verschoben, teilte der GBA mit.
Vorlaufzeit über den Übergang betrug über ein Jahr
Eigentlich sollte die mehr als einjährige Vorlaufzeit für die im September 2019 beschlossene Reform der Heilmittelversorgung einen reibungslosen Übergang von der alten zur neuen Richtlinie gewährleisten. Denn ab dem Inkrafttreten dürfen Vertragsärzte für die Verordnung von Heilmitteln nur von der KBV zertifizierte Programme verwenden. Doch für rund ein Viertel der Softwareprodukte, die für eine Zertifizierung angekündigt waren, hätten die Hersteller noch keine Unterlagen eingereicht, heißt es in der Mitteilung des GBA.
Mit der neuen Richtlinie verbinden sich Hoffnungen der Vertragsärzte auf einen Abbau von Bürokratie. So soll – nunmehr ab Anfang 2021 – die Unterscheidung zwischen Verordnungen innerhalb oder außerhalb des Regelfalls entfallen und damit auch der Wegfall des Genehmigungsverfahrens bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls.
Neu ist auch die Einführung einer orientierenden Behandlungsmenge: Die im Heilmittelkatalog angegebene Höchstmenge an Behandlungseinheiten gilt dann nur noch als Orientierung. Sofern medizinisch geboten, können weitere Einheiten verordnet werden, ohne dass eine Vorab-Genehmigung der Kasse erforderlich ist.
Verträge zur Heilmittelversorgung verschieben sich
Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, verwies auf die Folgen der Verschiebung. Diese dürften „nicht den Heilmittelerbringern aufgeladen werden“. Als prekär bezeichnete es Klein-Schmeink, dass sich mit der Richtlinie auch die bundesweiten Verträge zur Heilmittelversorgung verschieben würden. Als Folge verzögerten sich damit auch die Preisverhandlungen.
Heilmittelerbringer seien aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin schon in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage. Die Grünen-Politikerin forderte die Bundesregierung daher auf, eine Übergangslösung zu schaffen, um das Inkrafttreten der bundesweiten Rahmenverträge zu beschleunigen.
Ein entsprechender Passus könnte beispielsweise an das geplante Versorgungsverbesserungsgesetz angedockt werden. Am Dienstag sind die Verbände im Bundesgesundheitsministerium zum Referentenentwurf angehört worden.