Gesundheitsfonds
GKV bekommt Geldspritze von 1,5 Milliarden Euro
BERLIN. Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten 2017 einmalig einen Zuschuss aus dem Gesundheitsfonds von 1,5 Milliarden Euro. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Das Geld wird der Liquiditätsreserve des Fonds entnommen, die zuletzt rund zehn Milliarden Euro betrug.
Mit den Mitteln sollen "Mehrbelastungen der GKV" für die Versorgung von Flüchtlingen und der Aufbau der Telematikinfrastruktur finanziert werden.
Zusatzbeiträge vermeiden
Nur im letzten Satz der Begründung heißt es, mit dem Geld könnten "Schwankungen der Zusatzbeitragssätze vermieden werden". Hierin dürfte der tiefere Sinn der Geldspritze liegen: Die Regierung möchte im Wahljahr 2017 eine breite Diskussion über steigende Zusatzbeiträge vermeiden.
Die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands Doris Pfeiffer hatte im Juli für 2017 einen Anstieg der Zusatzbeiträge um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte prognostiziert. Zugleich machte sie klar, dass von einer Belastung der GKV durch die Versorgung von Flüchtlingen keine Rede sein könne.
Hartz IV-Bezieher: Deckungslücke von 2,3 Milliarden Euro?
Das Problem sei vielmehr struktureller Art: Der Bund finanziert die Versorgung von Beziehern von Arbeitslosengeld 2 ("Harzt IV") mit einer viel zu geringen Pauschale von rund 90 Euro pro Monat. Diese Deckungslücke addiere sich pro Jahr auf 2,3 Milliarden Euro für die GKV.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Maria Klein-Schmeink, hatte der Koalition vorgeworfen, sei greife "aus sie aus Angst vor dem eigenen Konzept in die Finanzreserve des Gesundheitsfonds, um die Folgen auf die Zeit nach der Bundestagswahl zu vertagen."
Versuche, über die grün-regierten Bundesländer die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung in der GKV wieder auf die Tagesordnung zu heben, sind bisher im Bundesrat gescheitert. Ein entsprechender Antrag fand im Frühjahr – unter der alten von Grünen und SPD geführten Landesregierung – nicht die Zustimmung von Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne). (fst)