Beratung im Bundestag
GPVG – Spahns Gesetzentwurf bereitet der SPD „Bauchgrimmen“
Bei der erstmaligen Beratung des Versorgungsverbesserungsgesetzes (GPVG) im Bundestag keimt Skepsis – nicht nur bei der SPD. Die geplanten Einschnitte in die Selbstverwaltung seien grenzwertig.
Veröffentlicht:Berlin. Mit verhaltenem Lob von den Koalitionsfraktionen und harscher Kritik von der Opposition hat der Bundestag am Donnerstagnachmittag das Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Vor allen Dingen der Griff in die Kassenreserven macht Bärbel Bas (SPD) „Bauchgrimmen“.
Der ergänzende Bundesausschuss von fünf Milliarden Euro im kommenden Jahr sei zwingend, erklärte Bas. Man werde sich im Ausschuss nochmals mit der Frage beschäftigen müssen, ob das ausreichend ist. Schließlich klafft im kommenden Jahr voraussichtlich eine Finanzierungslücke von 16,6 Milliarden in der GKV.
Dass die Beitragsautonomie der Kassen beschnitten werden soll, betreffe ein Kernelement der Selbstverwaltung, erinnerte sie. Unter den derzeit vorgesehenen Regeln würden etliche Kasse Schwierigkeiten bekommen, genehmigungsfähige Haushalte vorzulegen, prognostizierte sie.
Linke will ausschließliche Steuerfinanzierung
Achim Kessler (Linksfraktion formulierte dazu klare Alternativen. Da die Pandemie-Bekämpfung eine Aufgabe der ganzen Gesellschaft sei, müssten die Kosten ausschließlich aus Steuermitteln finanziert werden, forderte er.
Für die FDP machte Nicole Westig im GPVG zwar einzelne richtige Regelungselemente aus, das Gesamtpaket könne aber nicht überzeugen. Fundamental fiel ihre Kritik an dem Vorhaben aus, 20.000 Stellen für Pflegehilfskräfte aus der sozialen Pflegeversicherung finanzieren zu wollen. Hier führe die große Koalition „stur“ fort, was zuvor schon falsch war: „Wo sollen diese Kräfte denn herkommen?“
Auch die Grünen sehen im Regelungspaket nur eine „Fata Morgana“. Kirsten Kappert-Gonther machte darauf aufmerksam, dass es sich trotz der hochtourigen Gesetzesmaschinerie von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach drei Jahren um den ersten Versuch handele, die Sektorengrenzen zu schleifen.
Bei der Liberalisierung der Regeln für Selektivverträge springe die Koalition aber zu kurz. „Sie verstetigen nur den Modellcharakter der integrierten Versorgung“, sagte sie unter Verweis auf die geplanten Änderungen im Paragrafen 140a SGB V. Die Grünen haben sich in einem eigenen Antrag dafür ausgesprochen, Gesundheitsregionen zu definieren, in denen eine populationsorientierte Versorgung aus einem Guss erprobt werden soll.
„Wir brauchen die Selektivverträge dringend“
Das wollte Lothar Riebsamen für die Unionsfraktion so nicht stehen lassen. Auch ohne die Corona-Pandemie veränderten sich die Versorgungsstrukturen durch Digitalisierung und die Ambulantisierung stetig. Darauf reagiere der Gesetzentwurf: „Wir brauchen die Selektivverträge dringend“, sagte Riebsamen. Nötig seien diese auch, damit erfolgreiche Projekte aus dem Innovationsfonds fortgeführt werden könnten und nicht in der Schublade landen, argumentierte er.
Nächste Station für das GPVG wird die Anhörung im Gesundheitsausschuss am 16. November sein. Zuvor wird der Bundesrat sich nächsten Freitag erstmals mit dem Entwurf beschäftigen.