Kommentar zu BSG-Urteil
Gerechte Lösung gesucht
Krankenkassen dürfen keine Zusatzversicherungen anbieten. Für spezielle Fälle sollte der Gesetzgeber aber Lösungen schaffen.
Veröffentlicht:Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts(BSG) hat die AOK Rheinland/ Hamburg keinen Spielraum mehr: Sie muss das Angebot von Wahltarifen einstellen, mit denen sie 2007 auf das Territorium der privaten Krankenversicherer (PKV) vorgedrungen war. Tarife zur Auslandsreise-Krankenversicherung, der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus oder zum Zahnersatz gehören ausschließlich in die Hände der PKV, haben die Richter klargestellt.
Es ist nachvollziehbar, dass die Kassen keine Zusatzversicherungen anbieten dürfen, wenn ihnen dafür die gesetzliche Grundlage fehlt. Nachvollziehbar ist aber auch das Argument der AOK: Als solidarische Krankenversicherung müssen wir auch solchen Versicherten Angebote machen können, die wegen ihres Gesundheitszustands oder ihres Alters in der PKV keine oder keine bezahlbaren Angebote finden oder die in der GKV geforderten Eigenanteile nicht aufbringen können, Stichwort Kieferorthopädie.
Das BSG-Urteil hat gezeigt, dass das Problem in der Konkurrenz zwischen GKV und PKV nicht gelöst werden kann. Hier ist die Politik gefragt. Wenn sie in dieser Frage Handlungsbedarf sieht, muss sie die gesetzlichen Grundlagen schaffen – für eine Regelung in der GKV oder der PKV.
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