Vorlage in Kürze
Gesetzentwurf für Pflegebonus kommt: MFA-Bonus in der Schwebe
Ein Pflegebonus-Gesetz kündigt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für die nächsten Tage an. Ob dann auch Medizinische Fachangestellte endlich berücksichtigt werden, bleibt ein Geheimnis.
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Geschenk vom Staat: Lauterbach will endlich Nägel mit Köpfen beim Pflegebonus machen.
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Berlin. Kommende Woche werde er einen Entwurf für ein Pflegebonus-Gesetz vorlegen, kündigte Lauterbach am Freitag an. Das Papier werde noch konsentiert. Ob darin trotz der Bezeichnung als Pflegebonus dann nicht nur die Krankenhaus-Pflegekräfte, sondern auch die Medizinischen Fachangestellten (MFA) in den Praxen Berücksichtigung finden, dazu äußerten sich weder Lauterbach noch sein Ministerium auf Nachfrage.
Ebenso wenig wollte sich am Freitag ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu dem Bonussystem für Arztpraxen äußern, das Lauterbach im Januar ins Spiel gebracht hatte. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung teilte jedoch mit, dass dazu noch Gespräche laufen.
Mit dem Thema Bonuszahlungen beschäftigt sich aber schon der Gesetzentwurf für das 4. Corona-Steuerhilfegesetz, der am Mittwoch im Kabinett grünes Licht erhielt und vom Bundesfinanzministerium erarbeitet wurde. Schon im Vorgriff auf den künftigen Pflegebonus wird dort geregelt, dass Sonderzahlungen von Arbeitgebern bis zur Höhe von 3.000 Euro steuerfrei gestellt werden.
Der Haken daran: Die Regelung gilt ausweislich des Entwurfs nur für Boni, die an Arbeitnehmer in „bestimmten Einrichtungen – insbesondere Krankenhäuser“, ausgezahlt werden. Von MFA ist nicht die Rede.
Hausärzte monieren mangelnde Politikunterstützung
Ein Umstand, der landauf, landab nicht nur die niedergelassenen Praxen nach zwei Jahren Pandemie-Dauerstress auf die Palme bringt, sondern auch Ulrich Weigeldt, den Bundesvorvorsitzenden des Deutschen Hausärzteverbandes.
Er erinnert daran, dass „der allergrößte Teil der Corona-Infizierten“ in den Praxen versorgt wurde. Ebenso sei der Großteil der Impfkampagne über die Niedergelassenen gelaufen. All dies wäre ohne das Engagement der MFA nicht möglich gewesen. Sie „haben in der Corona-Pandemie Außergewöhnliches geleistet“, so Weigeldt. „Seit Tag eins haben sie an vorderster Front gegen die Pandemie gekämpft und mussten dabei auch immer wieder den Kopf hinhalten, beispielsweise wenn Patientinnen und Patienten gefrustet waren, weil die von der Politik versprochenen Impfstofflieferungen nicht kamen.“
Diese Leistung verdiene Anerkennung. „Leider war die Unterstützung der Politik bisher sehr zurückhaltend“, moniert Weigeldt. Ein steuerfreier Bonus für die Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter sei jetzt „das Mindeste“.
Finanzminister sieht nur Pflegekräfte
In dem Regierungsentwurf des Finanzministeriums wird ausgeführt, dass die fortdauernde SARS-CoV-2-Pandemie und die Versorgung von Corona-Patienten insbesondere für Pflegekräfte eine besondere Herausforderungen darstelle. „Dementsprechend ist es angezeigt, insbesondere den in Krankenhäusern auf Intensivstationen tätigen Pflegekräften eine Prämie als finanzielle Anerkennung zu gewähren (Pflegebonus).“
Das Ministerium will seinen Teil zur Anerkennung beitragen, indem es die Boni dem Zugriff des Fiskus entzieht. Dazu heißt es: „Die Auszahlung sollte dabei durch den Arbeitgeber erfolgen, und die Kosten sollten durch den Bund erstattet werden. Neben dem Bund planen auch die Länder teilweise eigene Prämienzahlungen. Um die finanzielle Wirkung der Prämie noch zu verstärken, wird diese – wenn sie aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen gezahlt wird – bis zu einer Höhe von 3 000 Euro steuerfrei gestellt.“ Nicht begünstigt seien dagegen freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die nicht auf der Grundlage von bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolgen.
Bonus auch für Menschen im freiwilligen sozialen Jahr geplant
Der Kreis der Anspruchsberechtigten auf einen steuerfreien Bonus umfasst dem Gesetzentwurf zufolge nicht nur Pflegekräfte, sondern auch weitere in Krankenhäusern sowie in Pflegeeinrichtungen und -diensten tätige Arbeitnehmer. Einbezogen werden dabei auch Azubis und zum Beispiel auch junge Menschen im freiwilligen sozialen Jahr. Beschäftigte profitieren aber nur dann von der Regelung, wenn sie in bestimmten Einrichtungen arbeiten. Dazu zählt der Gesetzesvorschlag neben den Krankenhäusern die ambulanten Pflegedienste, voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder Einrichtungen der ambulanten Intensivpflege.
Ob der Gesetzentwurf schon eine Festlegung darstellt, welche Personengruppen der Pflegebonus von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach umfassen wird, dazu äußerte sich eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums am Freitag nicht konkret. Sie sagte auf Anfrage der Ärzte Zeitung, dass das BMG entscheiden werde, wie der Pflegebonus aussieht.
Seit Monaten fordern die Medizinischen Fachangestellten mit Unterstützung von Ärzteverbänden, wie Pflegekräfte ebenfalls in die Überlegungen für einen steuerfinanzierten Coronabonus mit einbezogen zu werden.