Antrag im Bundestag
Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe nimmt erste Hürde
Ein überfraktioneller Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidbeihilfe hat die erste parlamentarische Hürde genommen. 38 Parlamentarier unterstützen den Entwurf, mit dem das Recht auf einen „selbstbestimmten Tod“ abgesichert werden soll.
Veröffentlicht:Berlin. Ein erster interfraktioneller Gesetzentwurf zur Neuregelung der Sterbehilfe hat mit nunmehr 38 Unterstützern die erforderliche Zahl von fünf Prozent der Abgeordneten des Bundestags hinter sich versammelt. Damit kann er nun im Bundestag eingebracht werden. Das hat die Initiatorin Kathrin Henning-Plahr (FDP) am Donnerstag mitgeteilt. Hinter dem Entwurf stehen unter anderen auch der SPD-Gesundheitspolitiker Professor Karl Lauterbach und die Abgeordnete der Linken Dr. Petra Sitte.
Der Gesetzentwurf sieht vor, Ärzten das Verschreiben tödlich wirkender Arzneien zu ermöglichen, bindet dies aber an eine vorausgehende verpflichtende Beratung.
Zweitmeinung für Sterbehilfe
Ein zweiter Entwurf der Abgeordneten Katja Keul und Renate Künast von Bündnis 90/Die Grünen will Sterbewilligen ebenfalls einen „kontrollierten Zugang“ zu den dafür erforderlichen Betäubungsmitteln verschaffen, baut aber höhere Hürden auf. So soll regelhaft eine ärztliche Zweitmeinung dazu eingeholt werden, dass die Voraussetzungen für eine Selbsttötung vorliegen. Auf eine parlamentarische Anfrage hin hat das Bundesgesundheitsministerium Mitte Februar bestätigt, dass es einen „Arbeitsentwurf“ vorbereitet habe.
Die Neuauflage des Gesetzgebungsverfahrens war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht Anfang 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe aufgehoben hatte. Ob das Verfahren noch in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden kann, ist noch offen.
Geplänkel um Bundestagsdebatte
„Wir werden voraussichtlich im April eine Orientierungsdebatte zur Sterbehilfe führen“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion Karin Maag (CDU) in dieser Woche der „Ärzte Zeitung“. Allerdings heißt es in der Fraktion auch, man befinde sich derzeit noch in einer „Orientierungsphase“.
Ein Spiel auf Zeit wollen sich die Initiatoren des fraktionsübergreifenden Entwurfs auf keinen Fall bieten lassen. „Wir sind kein Spielball der Unionsfraktion. Wir bringen unseren Gesetzentwurf auch ohne Orientierungsdebatte und ohne Rücksicht auf die Unionsfraktion ein“, sagte Helling-Plahr am Donnerstag. (af)