Beitragsschulden

Gesetzgeber ist am Zug

Aus Sicht des GKV-Spitzenverbands muss die Koalition ran, um die Schuldenlast von Versicherten abzubauen.

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BERLIN. Der GKV-Spitzenverband mahnt eine politische Lösung angesichts steigender Beitragsschulden der freiwillig GKV-Versicherten an.

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass die Beitragsschulden binnen eines Jahres um 1,5 auf zuletzt sechs Milliarden Euro gestiegen sind. Weder die 2007 eingeführte Krankenversicherungspflicht, noch das Beitragsschuldengesetz von 2013 habe etwas an dem Umstand geändert, dass Menschen die GKV-Beiträge nicht oder nicht kontinuierlich zahlen können, sagte Ann Marini, stellvertretende Sprecherin des GKV-Spitzenverbands, der "Ärzte Zeitung".

"Wenn der ‚Versicherungsschutz für alle‘ aus gesamtgesellschaftlichen Gründen nach wie vor politisch gewollt ist, brauchen die Krankenkassen eine Lösung für diejenigen, die ihre Beiträge tatsächlich nicht zahlen können", sagte Marini. Hier müsse die öffentliche Hand mit Steuergeld einspringen, diese Last dürfe nicht auf die anderen Beitragszahler abgewälzt werden.

Größtmögliche Hilfe hat das Beitragsschuldengesetz der kleinen Gruppe der bisher Nichtversicherten gewährt, die sich bis Ende 2013 bei einer Krankenkasse gemeldet haben – ihnen wurden Beiträge erlassen. Etwas größer sei der Kreis der Personen gewesen, die vom Wegfall des früheren "Wucherzinses" von 60 Prozent profitiert hätten, berichtete Marini. Nicht angegangen worden ist vom Gesetzgeber aber die wachsende Gruppe der Solo-Selbstständigen, die so wenig verdienen, dass sie die GKV-Beiträge nicht stemmen können.

Die Grünen im Bundestag votieren dafür, die Mindestbeiträge für kleine Selbstständige zumindest auf das Niveau der sonstigen freiwillig Versicherten in der GKV zu senken. Doch stattdessen serviere die Koalition dieser Gruppe ein "vergiftetes Geschenk", so Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Fraktion. In einem Änderungsantrag zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HVVG) schlagen SPD und Union vor, bei Selbstständigen die rückwirkende Erstattung, aber auch Nachforderungen von GKV-Beiträgen zu ermöglichen. Dies könnte sich als "Start-up-Killer" für Existenzgründer entpuppen, warnt Klein-Schmeink.

Kurzfristig hilft den betroffenen GKV-Mitgliedern nur eine Entschuldung, sagt Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. "Mittelfristig" nötig aber sei eine Senkung der Mindestbemessungsgrenze von derzeit 2231,25 Euro. Darüber diskutiere man aktuell mit der Union. "Wir hoffen, dass angesichts der neuen Zahlen Bewegung in die Verhandlungen kommt." (af/fst)

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Kommentare
Carsten Windt 09.02.201713:13 Uhr

Wieso Schuldenerlass?

Krankheit nimmt keine Rücksicht auf die Geldbörse. Genauso wenig kann die Versicherung (sei es GKV oder PKV) auf die Beiträge verzichten. Es kann nicht sein, das ein Teil der Bevölkerung für "lau" Versicherungsschutz bekommt, denn dies müssen alle anderen mit bezahlen.

Man kann höchstens fragen ob die Beitragsbemessung in Ordnung ist. Für Kleinselbständige ist sie es jedenfalls nicht.

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