Heil- und Hilfsmittel

Kabinett beschließt neues Gesetz

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) beschlossen. Dieses zielt unter anderem auf eine Qualitätssteigerung bei Hilfsmitteln wie Windeln, Hörgeräten oder Rollstühlen ab. Der GKV-Spitzenverband wird dazu verpflichtet, bis 31. Dezember 2018 das Hilfsmittelverzeichnis grundlegend zu aktualisieren (die "Ärzte Zeitung" berichtete). Zudem soll Therapeuten etwa bei Krankengymnastik oder der Behandlung von Sprech- und Sprachstörungen mehr Verantwortung übertragen werden.

Die Regelungen des HHVG sollen überwiegend im März 2017 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagte, dass mit dem Gesetz Maßnahmen zur besseren Qualität und Transparenz mit einer Aufwertung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden verbunden würden. Angesichts der steigenden Zahl älterer und multimorbider Patienten müsse stärker auf Prävention und Rehabilitation gesetzt werden.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) kritisierte in einer ersten Reaktion jedoch enthaltene "Kostenrisiken" durch Blanko-Rezepte, die Ärzte etwa für Physio- oder Ergotherapie ausstellen sollen und bei denen der Therapeut über Art und Umfang der Behandlung entscheidet. "Es fehlen klare, rechtssichere Regelungen, wer die (...) Ausgabenentwicklung steuern und auf die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots achten soll", bemängelte vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.

Das Kabinett hat am Mittwoch außerdem entschieden, dass Mütter bei Zweifeln an einer Vaterschaft - wie berichtet - künftig zur Auskunft über den leiblichen Vater verpflichtet werden. Damit soll die Rückforderung von Unterhaltskosten durch den sogenannten Scheinvater erleichtert werden. (jk)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

KV-Vorstandsvergütungen im Vergleich

KV-Chefs haben 2024 nur vereinzelt höhere Gehälter bezogen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

KV-Vorstandsvergütungen im Vergleich

KV-Chefs haben 2024 nur vereinzelt höhere Gehälter bezogen

Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM)

Blick ins Hirn und Herz per Ultraschall

Lesetipps
Schematische Darstellung einer Frau, die traurig auf dem Boden sitzt. Über ihr hängt ein riesiges Coronavirus.

© pilli / stock.adobe.com

Warnhinweise erkennen!

Long-COVID: So unterstützen Sie Ihre Patienten

Mann misst Blutdruck und wird über Videocall angeleitet

© Jochen Tack / picture alliance

Praxismanagement Telemedizin

Zum Monatswechsel neue Vorgaben an Videosprechstunden!