Top-Thema: GKV-Finanzierungsgesetz
Gesundheitsprämie: Die Hauptlast schultern die Versicherten
Die Last des demografischen Wandels und der damit verbundenen steigenden Gesundheitskosten werden künftig die Versicherten und Steuerzahler tragen. Das ist langfristig die Folge der pauschalen Gesundheitsprämie, die jetzt subkutan und zunächst kaum spürbar eingeführt wird. Merklich dagegen wird der um 0,6 Punkte auf 14,6 Prozent erhöhte allgemeine GKV-Beitrag sein.
Veröffentlicht:Das lange Ringen um eine GKV-Finanzreform und vor allem um eine einkommensunabhängige Zusatzprämie in der Koalition scheint ein Ende zu haben. Die jetzt in einem Paragrafenwerk vorliegende Reform hat einen konventionellen Teil - nämlich die Erhöhung des allgemeinen einkommensabhängigen Beitragssatzes, der dazu führt, dass die eigentliche Reform - die einkommensunabhängige Prämie - anfangs kaum merklich zu Buche schlägt.
Die prozentuale Beitragsermäßigung von 0,6 Prozent von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die zum 1. Juli 2009 wirksam wurde, wird wieder rückgängig gemacht. Die jetzt geplante Korrektur ist aber auch ein Indiz dafür, dass ein einmal durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber festgelegter Beitragssatz je nach politischer oder fiskalischer Situation korrigiert werden kann. Arbeitgeber und Versicherte werden damit zusätzlich um jeweils gut drei Milliarden Euro belastet. Der Arbeitgeberbeitrag soll auf nunmehr 7,3 Prozent festgeschrieben werden. Versicherte zahlen dagegen 8,2 Prozent, weil es bei dem 2004 eingeführten Sonderbeitragssatz bleibt.
Gesundheitskosten vom Lohn abgekoppelt
Die direkte Belastung der Versicherten durch den Zusatzbeitrag, der in Zukunft einkommensunabhängig erhoben wird, steigt von ein auf maximal zwei Prozent der sozialversicherungspflichtigen Einnahmen. Die Prämie selbst ist dabei nicht begrenzt; übersteigt eine prospektiv festgesetzte Durchschnittsprämie zwei Prozent des Einkommens, so setzt der Solidarausgleich ein. Damit bekommt die Prämie bei den Gesamteinnahmen der Kassen ein höheres Gewicht. Die Möglichkeiten der Kassen, ihre Beiträge autonom zu gestalten, steigen - zugleich wird über den Zusatzbeitrag der Preiswettbewerb zwischen den Krankenkassen intensiviert. Steigende Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung - als Folge von mehr Morbidität oder technischem Fortschritt - sollen zukünftig vor allem über die einkommensunabhängige Prämie finanziert werden.
Durchschnittsprämie und kassenindividuelle Prämie
Reichen die Einnahmen der Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds (gespeist aus dem einheitlichen prozentualen Beitragssatz von 15,5 Prozent und Steuerzuschüssen) nicht aus, so müssen die Kassen jeweils nach individueller Kalkulation einen Zusatzbeitrag erheben. Dies soll eine einheitliche Pauschale für jedes Mitglied einer Kasse sein. Sie wird nicht für beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige erhoben. Für diese kassenindividuelle Prämie gibt es prinzipiell keine Obergrenze.
Wie funktioniert der Solidarausgleich?
Für den Solidarausgleich gilt: Zumutbar ist eine zusätzliche Belastung durch die Prämie in Höhe von zwei Prozent des Einkommens. Dabei ist jedoch nicht die konkrete Prämie einer einzelnen Kasse ausschlaggebend, sondern eine vom Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt prospektiv für das Folgejahr festgesetzte Durchschnittsprämie. Im Herbst eines jeden Jahres hat danach der Schätzerkreis die voraussichtliche Ausgabenentwicklung der gesamten GKV im Folgejahr, die Einnahmenentwicklung aufgrund der Grundlohnprognose bei gegebenem prozentualen Beitragssatz (15,5 Prozent) und der Steuerzuschüsse vorauszuberechnen. Das Ausmaß der Finanzlücke bestimmt die Höhe derjenigen (fiktiven) durchschnittlichen Prämie, die die Grundlage für den Solidarausgleich darstellt. Zum Beispiel: Beträgt die Deckungslücke der GKV insgesamt im Folgejahr sechs Milliarden Euro, dann wird diese Summe durch die rund 50 Millionen GKV-Mitglieder dividiert. Der durchschnittliche prospektive jährliche Zusatzbeitrag beträgt 120 Euro, der monatliche Zusatzbeitrag zehn Euro. Bei einer zumutbaren Belastung des Einkommens von zwei Prozent können in diesem Zahlenbeispiel nur GKV-Mitglieder mit einem beitragspflichtigen Monatseinkommen von unter 500 Euro in den Genuss des Solidarausgleichs kommen.
Nicht ausgeglichen wird die Beitragsbelastung des einzelnen Versicherten durch eine kassenindividuelle Prämie, die höher ist als die vom Bundesversicherungsamt prospektiv festgesetzte Durchschnittsprämie. Diese Differenz geht voll zu Lasten des Versicherten, weil unterstellt wird, dass er die Möglichkeit hat, in eine Krankenkasse zu wechseln, die keine oder eine unterdurchschnittliche Prämie verlangt.
Folgende Varianten sind möglich:
1. Kein Sozialausgleich:
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde vom BVA auf 16 Euro festgesetzt. Das beitragspflichtige Einkommen liegt bei 800 Euro. In diesem Fall beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag genau zwei Prozent. - Es gibt keinen Sozialausgleich.
2. Sozialausgleich:
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde auf 20 Euro festgesetzt. Das beitragspflichtige Einkommen liegt bei 800 Euro. In diesem Fall übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag die Zwei-Prozent-Grenze um vier Euro. Diese vier Euro werden ausgeglichen, indem der Arbeitnehmerbeitrag an die Krankenversicherung um vier Euro gekürzt wird. Diese Kürzung soll auch dann erfolgen, wenn die konkrete Kasse des Versicherten keinen oder einen unterhalb von 16 Euro liegenden Zusatzbeitrag fordert. Damit soll ein Anreiz für Versicherte entstehen, in eine Kasse zu wechseln, die effizienter arbeitet.
3. Belastung über zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens:
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde auf 20 Euro festgesetzt. Der tatsächliche Zusatzbeitrag des Versicherten liegt jedoch bei 22 Euro. Bei einem Einkommen bei 800 Euro sind 16 Euro Beitrag (zwei Prozent) zumutbar. Ausgleichsfähig ist aber nur die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag (20 Euro) und dem zumutbaren Beitrag (16 Euro): Das sind vier Euro. Das heißt: Bei einem tatsächlichen Zusatzbeitrag von 22 Euro wird die Last um lediglich vier auf 18 Euro gemindert. Das sind mehr als zwei Prozent des Einkommens - ein Preissignal an den Versicherten, sich eine günstigere Kasse zu suchen.
(HL)
Die Finanzwirkungen der Gesundheitsreform | |
Mehreinnahmen GKV: | |
Anstieg Beitragssatz auf 14,6 % | 6,3 Milliarden Euro |
erhöhter Bundeszuschuss | 2,0 Milliarden Euro |
Mindereinnahmen: | |
erleichterter Wechsel in die PKV | - 0,2 Milliarden Euro |
Gesamteinnahmen: | + 8,1 Milliarden Euro |
Minderausgaben: | |
Verwaltungskosten | - 0,3 Milliarden Euro |
Begrenzung des Anstiegs des Basisfallwertes für Krankenhäuser | - 0,15 Milliarden Euro |
Mehrleistungsabschlag für Krankenhäuser | - 0,35 Milliarden Euro |
Begrenzung des Anstiegs für zahnärztliche Vergütung | - 0,02 Milliarden Euro |
Begrenzung der Vergütung in Hausarztverträgen | - 0,5 Milliarden Euro |
Summe Minderausgaben: | - 1,32 Milliarden Euro |
Minderausgaben Arzneimittelsparpaket | - 2,2 Milliarden Euro |
Gesamt-Mindereinnahmen: | - 3,5 Milliarden Euro |
Liquiditäts-Verbesserung für die GKV | 11,6 Milliarden Euro |
Quelle: Diskussionsentwurf GKV-Finanzierungsgesetz - Tabelle: Ärzte Zeitung |
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