Kritik an SPD-Vorstoss
Gröhe erteilt Parität in der GKV Absage
BERLIN. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich gegen den SPD-Vorstoß für eine wieder stärkere Einbeziehung der Arbeitgeber zur Finanzierung der Gesundheitskosten gewandt: "Die gut gefüllten Sozialkassen sind ein Resultat einer guten Entwicklung am Arbeitsmarkt.
Die zu erhalten, ist die Entscheidung, auch den Arbeitgeberbeitrag einzufrieren". Auch Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer kritisierte die Sozialdemokraten heftig: "Die SPD pocht bei jeder Gelegenheit auf die genaue Einhaltung des Koalitionsvertrags, und jetzt will sie sich selbst von einer wesentlichen Vereinbarung lösen."
"Rückkehr jetzt!"
"Paritätische Finanzierung ist ein bewährter und gerechter Grundsatz. Wir sollten wieder dahin zurückkehren", sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".
Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Reiner Hoffmann, forderte eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung "jetzt, bevor die Beiträge steigen."
Gröhe wandte am Samstag in Berlin ein: "Von Spekulationen über Beitragssteigerungen zum jetzigen Zeitpunkt halte ich überhaupt nichts." Der Schätzerkreis der GKV werde seine Prognose im Oktober vorlegen.
Kramer wies darauf hin, dass die Arbeitgeber andere Sozialbeiträge wie die für die gesetzliche Unfallversicherung allein bezahlten. "Eine generelle paritätische Finanzierung der Sozialversicherung wäre im Übrigen für die Arbeitnehmer ein deutliches Minusgeschäft.
"Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte: "Eine zukunftsfähige und demografiesichere medizinische und pflegerische Versorgung kann nur gelingen, wenn sich alle Sozialpartner an den Kosten paritätisch beteiligen.
Krankheit darf niemals ein Teilkaskorisiko werden." Wegen wachsender Kassen-Defizite müssen sich die Versicherten im kommenden Jahr auf einen möglichen Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von bis zu 0,3 Punkten einstellen.
Der Zusatzbeitrag wird allein von den Arbeitnehmern getragen, so wie im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbart. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte bezahlen, bleibt nach derzeitiger Gesetzeslage fest. (dpa)