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Großes Interesse an Geldern aus dem Innovationsfonds

Gemeinsamer Bundesausschuss verzeichnet zweithöchste Antragszahl zu Versorgungsforschungsprojekten seit Beginn der Förderung vor sechs Jahren.

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Der Innovationsfonds ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss angesiedelt.

Der Innovationsfonds ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss angesiedelt.

© Svea Pietschmann/G-BA

Berlin. Förderungen aus dem Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind weiter begehrt. So sind beim G-BA nach Ablauf der Antragsfrist für die jüngste Förderbekanntmachung zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung 231 Anträge auf finanzielle Unterstützung eingegangen. Das sei bisher die zweithöchste Antragszahl in diesem Förderbereich, heißt es vom G-BA.

99 Anträge bewerben sich auf die themenoffene Förderung, 132 auf die themenspezifische. Diese Anträge verteilen sich auf folgende Projekte:

  • Gesundheit im Klimawandel: 26 Anträge
  • Digitalisierung und Vernetzung von qualitätsgesichertem Leitlinienwissen sowie Weiterentwicklung der Methodik: 15 Anträge
  • Versorgungsforschung zur Verbesserung der Situation betroffener Menschen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln: 8 Anträge
  • Verbesserung der fachärztlichen und zahnärztlichen Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen: 10 Anträge
  • Voraussetzungen für die Entwicklung und Anforderungen an die Implementierung von eHealth in der Patientenversorgung: 42 Anträge
  • Versorgungsforschung zum Nachsorge- und Entlassmanagement: 24 Anträge
  • Arzneimitteltherapie: Auswirkungen des Wechsels von Best Supportive Care (BSC) oder Off-Label-Use (OLU) hin zu indikationsspezifisch zugelassenen Arzneimitteln: 7 Anträge

In die Bewertung, welche Projekte gefördert werden sollen, bezieht der Innovationsausschuss beim G-BA Gutachten der ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Expertenpools ein. Ihm gehören Vertreter aus der Wissenschaft und der medizinischen Versorgung an.

31 Anträge sind zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien eingegangen. Diese verteilen sich auf folgende Projektvorhaben:

  • Versorgung bei häufigeren Erkrankungen mit sektorenübergreifendem Koordinationsbedarf: 8 Anträge
  • Versorgung von Zielgruppen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Kinder, Jugendliche, ältere und/oder pflegebedürftige Menschen, genderspezifische Besonderheiten, Menschen mit Behinderungen, ethische Aspekte): 14 Anträge
  • Gesundheit der Bevölkerung/Public Health (z. B. Gesundheitsförderung, Prävention durch Lebensstilmodifikation, Schutzmaßnahmen, Gesundheitskommunikation): 3 Anträge
  • Intensivmedizinische Versorgung schwerstkranker Patientinnen und Patienten: 6 Anträge

In die Bewertung der Projekte werden ebenfalls Gutachten des Expertenpools sowie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften einbezogen.

Der Innovationsfonds umfasst bis 2024 pro Jahr ein Fördervolumen von 200 Millionen Euro. (chb)

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