Grünes Licht für Trisomie-21-Test

Rasterfahndung nach dem Down-Syndrom: Ein neuer Trisomie-21-Test erhitzt die Gemüter. Medizinethiker sind skeptisch, Politiker fordern, dass der Test verboten wird. Doch das ist gar nicht möglich.

Veröffentlicht:
Ein bisschen Blut - und eine lebendige Debatte.

Ein bisschen Blut - und eine lebendige Debatte.

© Martynas Vidzbelis / photos.com

STUTTGART (fst). Der umstrittene pränatale Bluttest auf Trisomie 21, der bald auf den Markt kommt, wird vom zuständigen Sozialministerium in Baden-Württemberg nicht verboten.

Es gebe derzeit keine rechtliche Möglichkeit, den Bluttest zu untersagen, sagte der Sprecher des Landessozialministeriums am Dienstag der "Ärzte Zeitung".

Das Unternehmen LifeCodexx, das das Diagnostikum noch im Juli auf den deutschen Markt bringen will, ist in Konstanz ansässig.

Durch den Bluttest könnte auf die risikoreichere Amniozentese oder Chorionzottenbiopsie, bei denen es zu einem spontanen Abort kommen kann, verzichtet werden.

Pränatale Gentests seien zulässig, wenn die Untersuchung darauf gerichtet ist, genetische Eigenschaften festzustellen, die die Gesundheit des Embryos vor oder nach der Geburt beeinträchtigen. "Dies ist bei Trisomie 21 der Fall", so der Sprecher.

Inklusion statt Pränataltest

Geprüft habe das Ministerium auch, ob der Test gegen das Medizinprodukterecht verstößt.

Auch das sei nicht der Fall, da das Unternehmen kein Testsystem, sondern eine Dienstleistung anbietet, nämlich die Untersuchung von Blutproben der Schwangeren.

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe hatte ein Verbot des Tests durch die Länder gefordert, da es "ausschließlich um Selektion von Menschen mit Down-Syndrom" gehe.

Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) warnte mit Blick auf Verbotsforderungen vor "simpler Schwarz-Weiß-Malerei".

Altpeter sprach sich für eine breite Debatte darüber aus, wie Familien das Leben mit behinderten Kindern ermöglicht werden könne.

Mehr Inklusion, also das Zusammenleben und -lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen, sei der richtige Weg.

Lesen Sie dazu auch: Trisomie 21: Ein Bluttest und die Ethik

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zum Monitoring bei NIPT

Lange Leitung bei Pränataltests

Übersichtliches Antragsformular

Genehmigung zum Off-Label-Use: Noch einfacher geht’s nicht

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurologen-Kongress

Post-COVID-Therapie: Von der Forschung in die Praxis

Exklusiv bvitg schreibt ans BMG

Verzögert sich die Einführung der elektronischen Patientenakte jetzt doch?

„ePA für alle“ startet im Januar

Elektronische Patientenakte: Wie gut sind Praxen und PVS gerüstet?

Lesetipps
Bundesgesundheitsminister Lauterbach blick betroffen drein.

© picture alliance / imageBROKER / Arnulf Hettrich

Nach dem Crash

Ampel-Aus: Gesundheitsreformen stehen auf der Kippe

Ein KI-Bild eines verstopften Hirngefäßes.

© © freshidea / stock.adobe.com

Neurologen-Kongress

Schlaganfall: Wandel in der Lysetherapie