Bundesregierung

Härtere Strafen bei Gewalt gegen Notfallversorger

In Notaufnahmen von Kliniken häufigen sich Angriffe auf Ärzte und das medizinische Personal. Die Bundesregierung will dagegen vorgehen – mit höheren Strafen für die Täter.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Viele Ärzte, die im Notdienst oder Notfallambulanzen von Krankenhäusern arbeiten, sehen sich Gewalt ausgesetzt. Täter sind Patienten oder deren Angehörige.

Viele Ärzte, die im Notdienst oder Notfallambulanzen von Krankenhäusern arbeiten, sehen sich Gewalt ausgesetzt. Täter sind Patienten oder deren Angehörige.

© Bacho Foto / stock.adobe.com

Berlin. Ärzte und Pflegekräfte in der Notfallversorgung sollen besser gegen gewalttätige Angriffe von Patienten, deren Angehörige und Begleiter geschützt werden. Abschreckend wirken soll eine Verschärfung des Strafrechts.

Der Schutz des Strafgesetzbuches soll auf das medizinische Personal von ärztlichen Notdiensten und auf Notfallambulanzen in den Krankenhäusern ausgeweitet werden. Dafür will das Bundeskabinett am Mittwoch die Weichen stellen.

„Es muss klar werden: Helfer genießen den besonderen Schutz der Gemeinschaft“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Dienstag den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“.

Besonderen Gefahren ausgesetzt

Ärzte, Pfleger und Helfer in der Notfallversorgung seien besonderen Gefahren ausgesetzt. Sie müssten Patienten behandeln, die unter Stress, Zeitdruck, häufig auch unter Drogeneinfluss aggressiv reagierten. Das gelte oft auch für Begleiter, sagte Spahn.

Er habe sich mit Justizministerin Christiane Lambrecht (SPD) auf schnelles Handeln geeinigt. „Deswegen ist das Vorhaben Teil eines Eckpunktepapiers zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, den das Kabinett am Mittwoch beschließt“, sagte Spahn.

„Wir verstehen die angekündigte Strafrechtsverschärfung als Solidaritätsadresse der Politik an all jene, die oftmals sogar die eigene Gesundheit aufs Spiel setzen, um anderen Menschen in Notsituationen zu helfen“, sagte Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt am Dienstag.

Gewalt gegen Retter und Helfer gesellschaftlich ächten

Die Initiative von Justizministerin Christine Lambrecht und Jens Spahn könne ein starkes Signal dafür sein, Gewalt gegen Retter und Helfer gesellschaftlich zu ächten.

„Das ist längst überfällig“, sagte NAV-Virchowbund-Chef Dr. Dirk Heinrich der „Ärzte Zeitung“. Jeden Tag komme es zu mindestens 75 Fällen von körperlicher Gewalt gegen niedergelassene Ärzte und ihre Praxisteams. Daher sei eine Ausdehnung des Strafrechts dringend nötig.

Ärzte in der Praxis seien Rettungskräften, Feuerwehrleuten und Helfern des Katastrophenschutzes gleichzustellen, und zwar nicht nur im Notdienst, sagte Heinrich. Denn auch in den Praxen werde das Thema Gewalt immer schlimmer.

Am 27. April 2017 hatte der Bundestag bereits die Notärzte und Notfallsanitäter sowie ehrenamtliche Helfer unter den Schutz des Strafrechts gestellt. Seither drohen Menschen, die die Angehörigen von Rettungsdiensten behindern oder sogar angreifen, bis zu fünf Jahre Haft.

Härter bestrafen als bisher

Spahn plädiert nun dafür, auch Gewalt gegen Ärzte und Pflegepersonal in der Notfallversorgung härter als bislang zu bestrafen. „Dass solche Verschärfungen überhaupt notwendig werden, lässt tief blicken“, sagte Spahn den Funke-Medien. Notfallpersonal gewaltfrei und unterstützend zu begegnen sollte eigentlich selbstverständlich sein.

„Wer Patienten hilft, hat ein Recht darauf, maximale Rückendeckung durch den Gesetzgeber zu bekommen“, sagte auch CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß. Die Sitten seien verroht.

„Eine Verschärfung des Strafrechts – das ohnehin kein Allheilmittel ist – kann allerdings nur das letzte Mittel dazu sein.“, sagte die Obfrau der Grünen im Gesundheitsausschuss Dr. Kirsten Kappert-Gonther.

Der Gesundheitsminister sollte gleichzeitig darauf bedacht sein, die Notfallversorgung so zu reformieren, dass Hilfesuchende schnell und passgenau behandelt werden können und damit der Stress vor Ort reduziert werde. Dafür bedürfe es integrierter Notfallzentren an Kliniken, sagte Kappert-Gonther.

Viele Ärzte sind Gewalt ausgesetzt

Dass niedergelassene Ärzte und Praxispersonal im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) Gewalt erfahren, hat die KV Hessen vor wenigen Monaten bestätigt.

Laut einer von der „Ärzte Zeitung“ mit angeregten Umfrage waren zwei Drittel der Ärzte verbaler, jeder vierte sogar körperlicher Gewalt ausgesetzt.

Beim nichtärztlichen Personal gaben 85 Prozent der Befragten an, im Bereitschaftsdienst beschimpft oder beleidigt worden zu sein, und elf Prozent, hatten sogar körperliche Gewalt erfahren.

Dieser Beitrag wurde aktualisiert am 29.10.2019 um 16:13 Uhr.

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Kommentare
Dr. Schätzler 29.10.201919:15 Uhr

Aus den Paragrafen 113 bis 115 StGB geht unzweifelhaft hervor, dass nicht institutionell tätige Sanitäter, Notärzte/-innen, GKV-Vertragsärzte, Fahrdienst-/Logistik-, Fachpflegekäfte und Laien-Ersthelfer bis dato n i c h t extra geschützt werden! Diese völlig widersinnige Ungleichbehandlung soll jetzt endlich auf Initiative des Bundesgesundheitsministers geändert werden.
Große Koalition und Bundesregierung hatten bisher keinen ausreichenden Respekt vor der Arbeit von ERSTHELFERN, ÄRZTEN, PFLEGE- UND LOGISTIK-KRÄFTEN bei Unglücksfällen. Da hilft auch die symbolische Inkriminierung von Gaffern, Störern, sensationslüsternen Smartphone-Fotografen und aggressiven Angreifern nicht wirklich weiter.
Rechtspolitischer Schutz für a l l e Helfer in Krankheits- und Katastrophenfällen habe ich schon am 22.2.2017 zu dem damaligen, völlig "verunglückten" Gesetzentwurf geschrieben.

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