Gesundheitsfachberufe
Hochschulen sehen Bund in der Pflicht
BERLIN. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat die Bundesregierung aufgefordert, bei der Akademisierung in den Gesundheitsberufen ihre Hausaufgaben zu machen. Die Verantwortung für die Konzeption und Umsetzung der Studiengänge in Pflege-, Therapie- und Hebeammenwissenschaften müsse in alleiniger Verantwortung der Hochschulen liegen, heißt es in einer Stellungnahme der HRK. Problem sei, dass diese Studiengänge in Kooperation mit den Berufsfachschulen etabliert wurden. Oft komme es daher zu Konflikten zwischen dem akademischen Selbstverständnis der Hochschulen und beruferechtlichen Vorgaben – etwa für Physiotherapeuten oder Hebammen.
Die HRK bezeichnet die Anpassung der berufsrechtlichen Vorgaben als "überfällig", da die Gesetze teilweise noch aus den 70er Jahren stammen. Ausdrücklich wird die Reform des Pflegeberufegesetzes "nur als ein erster Schritt" bezeichnet. Die Unionsfraktion hat im Frühjahr eine Überprüfung aller Berufsgesetze in den Gesundheitsberufen für die neue Legislaturperiode in Aussicht gestellt.
Doch nach wie vor fußen die Studiengänge auf einer Modellklausel, die von der großen Koalition 2016 nochmals bis Ende 2021 verlängert worden ist. Verbände und Ausbildungseinrichtungen haben darauf entrüstet reagiert und fordern klare Perspektiven für akademische Erstausbildungen von Physio- und Ergotherapeuten, Hebammen und Logopäden.
Die HRK schließt sich ausdrücklich der Empfehlung des Wissenschaftsrats aus dem Jahr 2012 an, einen Teil der Absolventen eines Jahrgangs akademisch zu qualifizieren. Die Akademisierung sei "die notwendige Folge eines qualitativ veränderten, anspruchsvolleren Versorgungsbedarfs", erklärt die HRK. Als ein mögliches Modell für den Ausgleich zwischen wissenschaftlicher und praktischer Ausbildung verweist der HRK auf die Ärztliche Approbationsordnung. Eine Festlegung auf bestimmte Prozentanteile – der Wissenschaftsrat hatte zehn bis 20 Prozent eines Jahrgangs vorgeschlagen – halten die Hochschulrektoren nicht für sinnvoll. Das Ausmaß der Akademisierung sollte sich aus "dem Mehrwert für die Gesellschaft" durch eine verbesserte Versorgung ergeben. (fst)