Physiotherapeuten & Co.
Forderung nach modernen Berufsgesetzen
Vertreter der Gesundheitsfachberufe sehen sich von der Regierung aufs Abstellgleis gesetzt. Seit Jahren treiben sie die Akademisierung voran. Doch eine Modernisierung der Berufsgesetze steht in den Sternen.
Veröffentlicht:BERLIN. Verbände und Ausbildungseinrichtungen in den Gesundheitsfachberufen verlangen klare Perspektiven für akademische Erstausbildungen von Physio- und Ergotherapeuten, Hebammen und Logopäden. Die im Hochschulverbund Gesundheitsfachberufe (HVG) zusammengeschlossenen Institutionen forderten am Montag den Gesetzgeber dazu auf, zeitnah die Überarbeitung der Berufsgesetze anzugehen.
Sie hatten ursprünglich darauf gehofft, dass die seit 2009 aufgelegten Modellstudiengänge als Regelangebot verankert werden. Ende 2017 läuft die entsprechende Modellklausel aus. Deshalb war das Entsetzen groß, als die Bundesregierung im August 2016 einen Bericht verabschiedete, der in der Forderung mündete, diese Erprobungsphase um weitere zehn Jahre bis 2027 zu verlängern.
Begründung der Regierung: "Valide Aussagen dazu, ob akademische Qualifikationen langfristig mehr Vor- oder Nachteile aufweisen, können mangels entsprechender Daten zurzeit nicht getroffen werden." Dabei hieß es im Bericht, übereinstimmend kämen alle Auswertungen zu dem Ergebnis, "dass es wünschenswert und machbar ist, primärqualifizierende Studiengänge für die vier beteiligten Berufsgruppen einzurichten".
Modellphase bis Ende 2021
Als "vollkommen rätselhaft" wertete der HVG daher die Verlängerung der Modellphase ursprünglich bis 2027. Nach Protesten und langen Verhandlungsrunden revidierten Union und SPD die Kabinettsentscheidung. Ans Pflegestärkungsgesetz III wurde daher ein Passus angehängt, mit dem die Modellklausel nun um vier Jahre bis Ende 2021 verlängert wird.
Glücklich sind Lehrende wie Studierende mit diesem Kompromiss nicht: "Ich gehe davon aus, dass der Bundesgesetzgeber schlicht nicht vorbereitet war, um nach dem Ende der Modellphase entsprechende Konsequenzen für eine Reform der Berufsgesetze zu ziehen", sagt Dr. Heidi Höppner, Professorin für Physiotherapie an der Berliner Alice Salomon Hochschule, der "Ärzte Zeitung".
Aus ihrer Sicht gibt es angesichts der Erfahrungen mit den Studiengängen seit 2009 "kein Erkenntnisdefizit". Dass die Regierung eine Entscheidung de facto nur vertagt hat, habe Konsequenzen, "weil die Studierenden in den Gesundheitsberufen dadurch verunsichert werden", warnt Höppner. Ende 2021 werden mehrere Studentengenerationen die Modellstudiengänge durchlaufen haben – ohne dass der Gesetzgeber ihnen eine klare Perspektive gegeben hat.
Thema mit hoher Priorität versehen
Die Kultus- und Gesundheitsminister der Länder haben dagegen das Thema im Juni 2015 in einem Bericht über "Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen" mit hoher Priorität versehen. Sie konstatieren in diesen Berufen einen "großen fachlichen und rechtlichen Reformstau" und sprachen sich für eine "zeitnahe" Fortentwicklung des Berufsrechts aus, um "steigende Herausforderungen und zunehmendeVerantwortlichkeitenanzupassen".
Dass diese Forderungen bisher verhallt sind, liegt nach Ansicht von Physiotherapie-Professorin Höppner auch daran, dass es in Bund und Ländern niemanden gibt, der "bei der Weiterentwicklung der Berufsgesetze den Hut auf hat". Aus ihrer Sicht ist, ähnlich wie für das Medizinstudium, auch für die Gesundheitsfachberufe ein "Masterplan" nötig. "Dieser kann nur vom Bundesgesetzgeber implementiert werden", meint sie.
Höppner fordert, dass der Gesetzgeber die kommenden vier Jahre nutzt, um eine Reform der Berufsgesetze intensiv vorzubereiten. Expertengremien, unter ihnen die Gesundheits-Sachverständigen und der Wissenschaftsrat, hätten in den vergangenen zehn Jahren immer wieder die Bedeutung von Teamarbeit und Arbeitsteilung in der Versorgung betont, insbesondere angesichts der demografischen Entwicklung und Zunahme von Multimorbidität, erinnert sie.
Der Wissenschaftsrat, ein Beratungsgremium von Bundesregierung und Ländern, hat sich bereits 2012 dafür ausgesprochen, zehn bis 20 Prozent der Absolventen in den Gesundheitsberufen akademisch zu qualifizieren. "Auf die gestiegenen Qualifikationserfordernisse muss in der Ausbildung adäquat reagiert werden", hieß es damals zur Begründung. Davon ist Deutschland mit seinen bundesweit 25 Modellstudiengängen, die in die Evaluation eingeflossen sind, noch weit entfernt. Fast neidisch blickt Höppner nach Österreich und in die Schweiz. Die Nachbarländer hätten in den vergangenen zehn Jahren gezeigt, welche Entwicklungen möglich sind, wenn der Gesetzgeber klare politische Entscheidungen trifft.