Nationales Recht versus Bundesrecht

Höchstes Gericht der USA befasst sich erneut mit Abruptiones

Der US Supreme Court muss erneut über Abtreibungsrecht urteilen. Es geht um den Zugang zu Präparaten für Schwangerschaftsabbrüche; aber auch um die Pflicht von Krankenhäusern, Frauen in medizinischen Notlagen zu helfen.

Veröffentlicht:
Demonstranten im April vorigen Jahres, die in New York für das Recht auf Abtreibung auf die Straße gingen.

Demonstranten im April vorigen Jahres, die in New York für das Recht auf Abtreibung auf die Straße gingen. Der Supreme Court wollte das Thema eigentlich bundesstaatlicher Regelung überlassen – kommt nun aber wohl nicht darum herum, doch eine landesweite Vorgabe zu machen.

© Milo Hess / ZUMAPRESS.com / picture alliance

Washington. Diesmal geht es vor dem obersten Gericht der USA um Leben und Tod schwangerer Mütter. Genauer gesagt beschäftigt sich der Supreme Court mit der Frage, ob Krankenhausärzte bei Frauen in medizinisch lebensbedrohlichen Lagen nach nationalem Recht Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder sich an bestehende bundesstaatliche Verbote halten müssen. Am vergangenen Freitag akzeptierte das Gericht einen Antrag des Bundesstaates Idaho, den Streit beschleunigt zu klären.

Damit überspringt der Supreme Court eine Verhandlung vor dem 9. Bundesberufungsgericht in San Francisco, das zuvor das fast vollständige Abtreibungsverbot von Idaho ausgesetzt hatte. Dieses Verbot ist jetzt bis zur endgültigen Klärung des Supreme Court wieder in Kraft. Einen Grund für die Annahme des Eilantrags nannte das Gericht nicht. Nach Ansicht von Beobachtern dürfte eine Rolle gespielt haben, dass das 5. Bundesberufungsgericht in einem parallelen Verfahren das Abtreibungsverbot des Bundesstaates Texas aufrechterhalten hatte.

Klinikärzte in der Zwickmühle

Damit geht es einmal mehr um die Grundfrage, wer beim Thema Abtreibung in den USA entscheidet: die Bundesstaaten oder der nationale Gesetzgeber in Washington. Beim nationalen Recht handelt es sich um das „Bundesgesetz über die Notfallversorgung“ von 1988. Es schreibt Krankenhäusern, die Geld aus der staatlichen Alterskrankenversicherung „Medicare“ erhalten, verpflichtend vor, Patienten in der Notaufnahme eine „notwendige stabilisierende Behandlung“ zukommen zu lassen. De facto betrifft das sämtliche Kliniken, die auch Personen im Alter ab 65 Jahren behandeln.

US-Gesundheitsminister Xavier Becerra hatte die Häuser im Mai an diese Pflicht erinnert. Frauen in medizinischen Notlagen müssten behandelt werden – gegebenenfalls auch unter Missachtung bestehender Abtreibungsverbote in einzelnen Bundesstaaten. Dagegen hatten sowohl Texas als auch Idaho geklagt.

Bei dem jetzt angenommenen Fall in Idaho hatte Bundesrichter Lynn Winmill befunden, dass sich Ärzte in einer Konfliktsituation befänden. Wenn sie einer Schwangeren in medizinischer Notlage mit einem Schwangerschaftsabbruch helfen, riskierten sie „eine Strafanklage, Festnahme, Untersuchungshaft, Verlust der Ärztelizenz, einen Strafprozess und mindestens zwei Jahre Gefängnis“. Falls sich der Arzt gegen eine Hilfestellung entscheide, könnte dies zu ernsten Konsequenzen führen; von Amputationen über bleibende Organschäden bis zum Tod.

Entscheidung voraussichtlich im Juni

Die Justiziarin von Idaho, oberste Landesvertreterin vor dem Supreme Court, Elizabeth Prelogar, erklärte in ihrem Eilantrag, ein Arzt dürfe nach dem Recht des Bundesstaates erst dann Abbrüche durchführen, wenn sich der Zustand einer Schwangeren „so verschlechtert hat, dass eine Abtreibung notwendig ist, um ihr Leben zu retten“. Katie Daniel von der Pro-Life-Organisation „Susan B. Anthony List“ sieht das ähnlich. Es gebe „keinen Grund, Ärzte zu zwingen, gegen ihr besseres medizinisches Wissen Abtreibungen durchzuführen“.

Dagegen erklärte die demokratische Senatorin Patty Murray, jeder US-Amerikaner sollte „empört“ sein über das Vorgehen der republikanischen Gesetzgeber. Es liege am Kongress in Washington, landesweit dafür zu sorgen, dass diese Entscheidungen zwischen Frauen und ihren Ärzten getroffen werden.

Eigentlich wollte der Supreme Court die Abtreibungsgesetze den 50 Bundesstaaten überlassen. Genau das war das zentrale Argument der neun Richter, die im Juli 2022 mit der Annullierung des Grundsatzurteils „Roe v. Wade“ von 1973 ein halbes Jahrhundert Rechtsprechung zu Abruptiones beendeten. Mit der Annahme des neuen Falls und eines zweiten, der sich mit dem nationalen Zugang zu Präparaten zum Schwangerschaftsabbruch befasst, kommt der Supreme Court jetzt in jene Lage, die er vermeiden wollte: mangels eines nationalen Abtreibungsrechts einheitliche Regeln zu formulieren. Die Anhörungen werden für April und eine Entscheidung für Juni erwartet. (KNA)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar

Rund um die Uhr Praxis: Gute Idee, die Folgen haben könnte

24/7-Versorgung

Radiologie: Im Süden von Paris gibt es Termine Tag und Nacht

Verbesserter Herzschutz

Influenza-Impfraten erhöhen: So geht’s!

Das könnte Sie auch interessieren
Pflanzenzweige in Reagenzgläsern

© chokniti | Adobe Stock

PMS? Phytotherapie!

Evidenzbasierte Phytotherapie in der Frauenheilkunde

Anzeige | Bionorica SE
Packshot Agnucaston

© Bionorica SE

PMS? Phytotherapie!

Wirkmechanismus von Agnucaston® 20 mg

Anzeige | Bionorica SE
Mönchspfeffer Pflanze

© Lemacpro / AdobeStock

Phytotherapie bei PMS

Wissenschaftliche Kurzinformation zu Agnucaston® 20 mg

Anzeige | Bionorica SE
Was zur Prophylaxe wirklich nützt

© bymuratdeniz / Getty Images / iStock

Rezidivierende Harnwegsinfekte

Was zur Prophylaxe wirklich nützt

Kooperation | In Kooperation mit: Dermapharm AG
Fast jede Frau macht die Erfahrung einer Blasenentzündung. Häufigster Erreger ist E. coli.

© Kateryna_Kon / stock.adobe.com

Prophylaxe von Harnwegsinfekten

Langzeit-Antibiose nicht mehr First Line

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Dermapharm AG
Plädoyer für die Immunprophylaxe bei Harnwegsinfekten

Experten-Workshop

Plädoyer für die Immunprophylaxe bei Harnwegsinfekten

Kooperation | In Kooperation mit: Dermapharm AG
Kommentare
Menorrhagie – starke Regelblutungen sind kein Tabu

© privat

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Menorrhagie – starke Regelblutungen sind kein Tabu

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Hologic Deutschland GmbH, Berlin
Dr. Dorothee Struck ist Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Ärztin für Naturheilverfahren und mit einer Praxis für Frauengesundheit in Kiel niedergelassen.

© Portraitfoto Dr. Dorothee Struck: © "Lichtartistin" Melanie Eltermann, Kiel; Stockfoto: © Elena Nechaeva / Getty Images / iStock

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Beschwerdefreie Tage vor den „Tagen“ dank Mönchspfeffer

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Bionorica
Ein Medikament unter vielen, das wenigen hilft? 2400 Wirkstoff-Kandidaten in der EU haben den Orphan-Drug-Status.

© artisteer / Getty Images / iStock

Wirkstoff-Kandidaten mit Orphan-Drug-Status

Orphan Drugs – Risiken für ein Modell

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Erhöhtes Thromboserisiko

Fallbericht: Lungenembolie bei einem Hobby-Bergsteiger

Lesetipps
Ein Mettbrötchen

© juefraphoto / stock.adobe.com

Tödlicher Einzeller im Hirn

Fallbericht: Amöbenenzephalitis nach Verzehr von rohem Fleisch?

Ärztin misst bei einer Patientin den Blutdruck

© goodluz / stock.adobe.com

Unter 120 mmHg

Striktere Blutdruckkontrolle bei Diabetes wohl doch sinnvoll