Neues Mutterschutzgesetz
Hoffnung für Ärztinnen
Das Mutterschutzgesetz soll novelliert werden. Bislang ist es für schwangere Ärztinnen in Weiterbildung oft mehr Fluch als Segen.
Veröffentlicht:BERLIN. Steter Tropfen höhlt den Stein. Das kann sich bei der geplanten Novellierung des Mutterschutzgesetzes der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) durchaus zu gute halten.
Lang haben die Ärztinnen für eine Anpassung des Mutterschutzgesetzes gekämpft, jetzt scheinen sie nahe am Ziel zu sein. Am 5. April hat es eine nichtöffentliche Verbändeanhörung im Bundesfamilienministerium zu dem Thema gegeben. Geladen war auch der DÄB.
Kaum Änderungen seit 60 Jahren
Das Mutterschutzgesetz ist 1952 in Kraft getreten und seitdem kaum geändert worden. Inzwischen bestehe wegen der veränderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen Bedarf an einer grundlegenden Reform, heißt es im Referentenentwurf aus dem Bundesfamilienministerium.
Auf kaum eine Berufsgruppe trifft das wohl mehr zu als auf Ärztinnen. Mittlerweile sind mehr als 60 Prozent der Medizinstudenten weiblich, und selbst unter Ärzten sind Frauen in manchen Fachgruppen wie der Gynäkologie bereits in der Überzahl.
Vor allem für Ärztinnen, die während der Weiterbildungszeit schwanger werden, ist das Mutterschutzgesetz in seiner jetzigen Form manchmal mehr Fluch als Segen.
Weil Arbeitgeber haftungsrechtliche Konsequenzen fürchten, werden Schwangere häufig aus dem Operationssaal verbannt, sobald sie öffentlich machen, dass sie ein Kind erwarten.
Die Folgen sind für die Betroffenen schwerwiegend. Oft dürfen sie nur noch Aufgaben übernehmen, die für ihren Weiterbildungskatalog nicht anerkannt werden, ihre häufig befristeten Verträge werden aber nicht entsprechend verlängert.
Das heißt, die Weiterbildungszeit dehnt sich erheblich aus, und wer Karriere machen will, gerät zusätzlich ins Hintertreffen.
Zu viel Schutz für Schwangere?
Dabei haben sich zum Beispiel die Bedingungen im OP für Schwangere durch erhebliche Fortschritte in der Medizin stark geändert.
"Durch eine individuelle Gefährdungsbeurteilung kann das Risiko für zahlreiche Gefahrenquellen im OP heute weitestgehend minimiert werden - intravenöse und regionale Anästhesieverfahren stellen eine gute Alternative zu Narkosegasen dar, beim Röntgen können Schwangere den OP verlassen und es gibt heutzutage bezüglich der Infektionskrankheiten Hepatitis C und HIV schnell verfügbare Tests zum Patientenscreening sowie stichsichere Instrumente", zeigt die Initiative "Operieren in der Schwangerschaft" (OPidS) Lösungsmöglichkeiten auf.
Die Angleichung an die modernen Erkenntnisse sei bisher jedoch ausgeblieben. Um noch vor der Reform des Mutterschutzgesetzes schwangeren Ärztinnen die Arbeit zu erleichtern, haben zwei junge Chirurginnen im vergangenen Jahr OPidS initiiert.
Auf der Homepage finden Ärztinnen und Arbeitgeber zahlreiche praktische Hinweise zum Beispiel zu Gefährdungsbeurteilungen.
Ziel der Gesetzesreform soll es auch sein, die Pflichten der Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen und die im Einzelfall notwendige Umgestaltung der Arbeitsbedingungen klarer zu fassen.
Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung während der Schwangerschaft und der Stillzeit sollen deutlicher herausgestellt und berufliche Nachteile vermieden werden, "soweit dies mit dem Ziel eines angemessenen Gesundheitsschutzes vereinbar ist", heißt es im Referentenentwurf.
Ausschuss für Mutterschutz soll eingerichtet werden
Die geplante Einrichtung eines Ausschusses für Mutterschutz wird vom DÄB und vom Marburger Bund begrüßt. Zu den Aufgaben dieses zwölfköpfigen Ausschusses sollen unter anderem gehören:
1. Art, Ausmaß und Dauer der möglichen unverantwortlichen Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ermitteln und zu begründen.
2. Sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Regeln zum Schutz der Schwangeren aufzustellen.
3. Das Ministerium in allen mutterschutzbezogenen Fragen zu beraten.
Angehören sollen dem Ausschuss Vertreter öffentlicher und privater Arbeitgeber, von Gewerkschaften, Landesbehörden und "weitere geeignete Personen, insbesondere aus der Wissenschaft". Berufen würden sie laut Referentenentwurf vom Ministerium.
Hier fordert der DÄB eine Beteiligung mit Stimmrecht von Ärztinnen und Pflegekräften. "Es gilt, den weiblichen Nachwuchs im ärztlichen und pflegerischen Beruf zu halten", begründet der DÄB diese Forderung in seiner Stellungnahme.