Suizidbeihilfe
Hospizverband: Suizidprävention muss Vorrang haben
Die Abgeordneten des Bundestages suchen nach einer gesellschaftlich akzeptierten Lösung für das Recht auf Suizidbeihilfe. Der Hospizverband warnt vor einem Dammbruch.
Veröffentlicht:Berlin. Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) fordert von der Bundesregierung ein gesetzlich verankertes Programm zur Suizidprävention.
„Bevor wir eine staatlich geförderte Suizidbeihilfe oder bundesweite Beratungsstellen zur Umsetzung der Suizidbeihilfe in Betracht ziehen, geschweige denn gesetzlich verankern, muss dringend die Suizidprävention gestärkt werden“, sagte der DHPV-Vorsitzende Winfried Hardinghaus den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag).
Anlass ist die derzeit im Bundestag laufende Debatte über die gesetzliche Regelung für das Recht, sich das Leben zu nehmen und sich dabei helfen zu lassen. „Ich sehe die Gefahr des Dammbruchs“, sagte Hardinghaus.
Die Gesellschaft müsse aufpassen, dass die Beihilfe zum Suizid nicht normal werde. Todkranke und sehr betagte Menschen könnten sich das Leben nehmen wollen, um nicht mehr zur Last zu fallen. Oder aber sie könnten auch von ihren Angehörigen unter Druck gesetzt werden.
„Natürlich hat jeder das Recht, sich das Leben zu nehmen“, sagte Hardinghaus. Dennoch solle alles darangesetzt werden, den Suizid zu verhindern - durch Ausbau der Hospize und der ambulanten wie stationären Versorgung.
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Suizidprävention sollte Pflichtthema werden
Konkret fordert der DHPV ein bundesweites Programm, das zu mehr Aufklärung und Beratung führt. Außerdem müsse die Suizidprävention als Pflichtthema in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärzten, Pflegern und Sozialarbeitern eine zentrale Rolle spielen.
Unterdessen rief die Deutsche Stiftung Patientenschutz den Gesetzgeber dazu auf, sicherzustellen, dass alte oder kranke Menschen in ihrem Willen zu sterben nicht etwa von Angehörigen beeinflusst oder sogar dazu gedrängt werden. Eine Regelung der organisierten Suizidbeihilfe dürfe nur erfolgen, „wenn die Selbstbestimmung der Sterbewilligen gestärkt wird und der Schutz vor Fremdbestimmung gewährleistet ist“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch den Funke-Zeitungen.
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2020 das bestehende Sterbehilfe-Gesetz für nichtig erklärte, verschwimme die Grenze zwischen Tötung auf Verlangen und assistiertem Suizid: Auch aktives Tun des Sterbehelfers könne nun straffrei sein.
Bisher habe die Tatherrschaft beim Suizidwilligen liegen müssen, das sei nun anders. Es sei hochgefährlich, die durch den Bundesgerichtshof geschaffene Unschärfe bei der Tatherrschaft in der Sterbehilfe-Debatte zu ignorieren. Der Gesetzgeber sei also zunächst gefordert, „hier für Klarheit zu sorgen“. (KNA)