Pläne im Bundesgesundheitsministerium

Hybrid-DRG nicht nur für Leistungen aus AOP-Katalog

Das Bundesgesundheitsministerium hält an seinem Ziel fest, mit Jahresbeginn 2024 Hybrid-DRG einzuführen. Die sektorengleiche Vergütung soll dabei nicht ausschließlich nur Leistungen aus dem AOP-Katalog umfassen.

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Berlin. Zum 1. Januar 2024 soll die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur sektorgleichen Vergütung gemäß Paragraf 115f SGB V in Kraft treten. Das bekräftigt das BMG in einer „Formulierungshilfe“, mit der es einige fachfremde Änderungen in das Pflegestudiumstärkungsgesetz einbringen will.

Aus dem Papier wird auch ersichtlich, dass das Ministerium plant, sich bei der Auswahl der Leistungen für die Hybrid-DRG in Form von Fallpauschalen nicht nur aus dem AOP-Katalog zu bedienen. „Gegenstand der Rechtsverordnung (...) können auch Leistungen sein“, die nicht im AOP-Katalog „aufgeführt sind“, heißt es.

Zur Begründung wird ausgeführt, dass sich bei den bisherigen Arbeiten an der Verordnung gezeigt habe, „dass die Etablierung von sektorengleichen Vergütungen in Form von Fallpauschalen (´Hybrid-DRG`) ausschließlich auf Grundlage der im Katalog nach § 115b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 (AOP-Katalog) aufgeführten Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels aus medizinisch-ökonomischen Gründen unzureichend ist“. Deshalb müssten auch andere Kodes berücksichtigt werden, „um insbesondere die sektorengleichen Vergütungen in Form von Fallpauschalen ohne Fehlanreize umzusetzen“.

Arbeiten im Ministerium laufen

Eine Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) zu den geplanten Änderungen im SGB V erfolgte bis Redaktionsschluss nicht. Man müsse die Vorschläge zunächst sorgfältig prüfen, teilte der Kassenverband mit.

GKV-SV, KBV und die Deutsche Krankenhausgesellschaft waren laut Gesetz beauftragt, bis Ende März 2023 Hybrid-DRG zu vereinbaren. Eine Einigung scheiterte, weil sich die Parteien nicht auf den Umfang der in Frage kommenden Leistungen verständigen konnten. Dadurch ist jetzt das BMG ermächtigt, eine Rechtsverordnung zur sektorgleichen Vergütung zu erlassen. Laut BMG hat es mit den Arbeiten dazu schon begonnen. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus sowie das Institut des Bewertungsausschusses wurden mit der Zuarbeit beauftragt. (juk)

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