Novelle im Südwesten
HzV 2.0 mit mehr Leistungen
Der Südwesten trotz den gesetzlichen Restriktionen: Die AOK in Baden-Württemberg baut ihren Hausarztvertrag aus - mit höheren Pauschalen, neuen Leistungen für Heimbewohner und chronisch kranke Patienten. Für Schwarz-Gelb gibt es einen Rüffel.
Veröffentlicht:STUTTGART. Der bundesweit erste Vollversorgungsvertrag nach Paragraf 73 b SGB V wird fünf Jahre nach seinem Start grundlegend erweitert.
Der überarbeitete Hausarztvertrag von AOK Baden-Württemberg, Hausärzteverband und Medi verstehe sich als Antwort auf die Herausforderung, "dass wir immer mehr chronisch Kranke mit immer weniger Hausärzten versorgen müssen", sagte Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner am Mittwoch in Stuttgart.
Dabei sparten die Vertragspartner nicht mit Kritik an der Bundesregierung. Zwar habe sich Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr 2012 die Hausarztzentrierte Versorgung vor Ort angesehen.
"Der Lernerfolg ist aber ausgeblieben", sagte AOK-Vorstandschef Dr. Christopher Hermann mit Blick auf die gesetzliche Vorgabe, wonach HzV zeitnah Mehrausgaben refinanzieren müssen.
Die Vertragspartner reagieren mit ihrer Novelle nach eigenen Angaben auf neue Herausforderungen. So sei die bisherige Vergütungsregelung für Heimbesuche "unbefriedigend" gewesen, sagte Hausärzteverband-Chef Dr. Bertold Dietsche.
Daher wurde eine neue Pauschale für die Versorgung von HzV-Patienten vereinbart, die im Pflegeheim leben und dort behandelt werden. Einmal im Quartal könnten teilnehmende Hausärzte dafür eine Pauschale von 15 Euro abrechnen.
Ab 2014 will die AOK auch das besonders intensive, hausarztbasierte Fall-Management von chronisch kranken, multimorbiden Patienten gesondert vergüten. Wissenschaftler der Universität Heidelberg hatten dazu die Versorgungsdaten von 2000 HzV-Versicherten untersucht.
Neues Angebot für junge Erwachsene
Es habe sich gezeigt, so Hermann, dass durch eine sehr enge Begleitung dieser Patienten "die Hospitalisierungsrate gesenkt werden kann". Die Betreuung dieser Klientel durch den Hausarzt und die Versorgungsassistentin VERAH soll mit 80 Euro je Fall und Quartal vergütet werden, hieß es.
HzV 2.0: neue Leistungen
Heimversorgung: Pauschale von 15 Euro für eingeschriebene Heimpatienten pro Quartal
Fallmanagement bei chronisch multimorbiden Patienten: 80 Euro je Quartal für Hausarzt und VERAH
Mobilitätsprogramm: bis zu 1000 Dienstwagen für VERAH
Koordination: Zuschlag für Patienten im 73c-Vertrag
Mit einer zusätzlichen Honorierung soll die Koordinationsarbeit von Hausärzten gewürdigt werden, die sich durch das Zusammenspiel von Haus- und Facharztverträgen ergibt.
Der Hausarzt erhält einen Zuschlag von vier Euro auf die kontaktunabhängige Pauschale P1 für HzV-Patienten, die auch im AOK-Facharztprogramm eingeschrieben sind. Das betrifft zurzeit 160.000 Versicherte. Deren Zahl steigt derzeit stark.
Eine Lücke in der Regelversorgung schließen will der AOK-Vertrag mit einem Gesundheitscheck für Versicherte von 18 bis 34 Jahren. In der Regelversorgung im GKV-System wird ein solcher Check erst Versicherten ab 35 Jahren angeboten.
Für Anamnese und individuelle Gesundheitsberatung erhalten Hausärzte eine einmalige Pauschale von 40 Euro bei Einschreibung dieser jungen Versicherten in die HzV. Damit werde "bundesweit Neuland" betreten, sagte Hermann.
Weitere Elemente der als "HzV 2.0" bezeichneten Vertragsnovelle sind ein auf drei Euro erhöhter Impfzuschlag sowie veränderte Quoten, die einen Bonus bei wirtschaftlicher Verordnung auslösen.
Ziel sei es, dass mehr Hausärzte als bisher die erforderlichen Quoten erreichen können. Dies steigere die Motivation der Hausärzte, "möglichst wirtschaftlich zu verordnen ohne Einschränkung der Therapiefreiheit oder Qualitätsverlust", so Medi-Chef Baumgärtner.
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