Satzungleistung
Immer mehr Kassen zahlen Phytos und Co.
BERLIN. Seit Anfang 2012 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen OTC-Arzneimittel als Satzungsleistung erstatten.
Nach aktuellen Angaben des Landesapothekerverbandes Rheinland-Pfalz machen derzeit "etwa die Hälfte" der bundesweit 130 GKV-Kassen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Meist werden Homöopathika, Phytopharmaka und anthroposophisch definierte Mittel bei ärztlicher Verordnung bis zu einem bestimmen Jahresbetrag übernommen.
Welche Kassen welche OTC-Präparate zu welchen Konditionen bezahlen, veröffentlicht seit Frühjahr dieses Jahres der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie. Die Übersichtsliste wird quartalsweise aktualisiert. (cw)