Krankenhäuser

Institut liefert Indikatoren zur Qualität

Kliniken, die eine außerordentlich gute Qualität abliefern, sollen in Zukunft Vergütungszuschläge bekommen können.

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MÜNCHEN. Damit die Länder bei ihrer Krankenhausplanung künftig auch die Behandlungsqualität als Planungskriterium berücksichtigen können, soll der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) entsprechende Qualitätsindikatoren zur Verfügung stellen.

Zuständig dafür ist das neue Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG), das ab 1. Januar 2016 tätig werden soll.

Damit soll erreicht werden, dass Krankenhäuser, die eine außerordentlich gute Qualität abliefern, Zuschläge bekommen können, während umgekehrt Krankenhäuser mit besonders schlechter Qualität Abschläge bei der Vergütung hinnehmen müssen, wenn es ihnen nicht gelingt, die Mängel innerhalb eines Jahres abzustellen.

Um eine Vergleichbarkeit planungsrelevanter Indikatoren zu gewährleisten ist eine Risikoadjustierung erforderlich, die neben den reinen Behandlungsdaten auch eine ganze Reihe weiterer unterschiedlicher Faktoren berücksichtigen sollte, erläuterte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses, beim 16. Münchner Klinik Seminar 2015.

Dazu gehören neben der Komorbidität auch demografische Faktoren wie Alter und Geschlecht der Patienten, sozioökonomische Faktoren wie die Bildung oder das Gesundheitsverhalten.

Für die Erarbeitung solcher planungsrelevanter Indikatoren stehen derzeit allerdings nur Sozialdaten der Krankenkassen zur Verfügung. Für die erforderliche Risikoadjustierung seien diese jedoch nicht ausreichend, so Klakow-Franck.

Nach dem Gesetz seien die bestehenden Qualitätsvorgaben des GBA für zugelassene Krankenhäuser unmittelbar verbindlich und ein Abweichen im Prinzip nicht möglich.

Die künftigen Mindestvorgaben des GBA für Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität seien dagegen eher Empfehlungen, die von den Ländern bei der Krankenhausplanung berücksichtigt werden können.

Damit bestehe die Gefahr, dass die Verbindlichkeit der GBA-Mindeststandards aufgeweicht wird, kritisierte die GBA-Vertreterin.

Ungeachtet dessen seien Vergütungszu- und -abschläge allein nicht ausreichend, um eine nachhaltige Verbesserung der Behandlungsqualität zu erreichen, meinte Klakow-Franck.

Viel wichtiger sei eine einrichtungsinterne Qualitätskultur, also das Bemühen aller Beteiligten noch besser zu werden. (sto)

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