Johanniskraut: Ab 300 Milligramm geht’s auf Kassenrezept
BERLIN (HL). Alle Johanniskraut-Präparate, die mindestens 300 Milligramm Wirkstoff pro Applikationsform enthalten, können von Ärzten auf Kassenrezept verordnet werden. Das haben der Arzneimittelspezialist der KBV Dr. Jürgen Bausch und der Stollberger Arztrechtler Herbert Wartensleben unabhängig voneinander klargestellt.