Künftige Vergütung von Psychosomatik oder Sonographie
KV Brandenburg für neue Finanzierungsregelung für nicht entbudgetierte Leistungen
Um die Vergütung der nicht entbudgetierten hausärztlichen Leistungen macht sich Brandenburgs KV-Vize Roßbach-Kurschat Sorgen. Erfreulich entwickeln sich dagegen die MFA- Ausbildungszahlen.
Veröffentlicht:Potsdam. Vor Folgen der Entbudgetierung der Hausarztleistungen hat der stellvertretende Vorsitzende der KV Brandenburg, Dr. Stefan Roßbach-Kurschat, gewarnt. Vor der in Potsdam tagenden Vertreterversammlung wies er darauf hin, dass nicht alle hausärztlichen Leistungen in der Entbudgetierung enthalten sein sollen.
So gelte die geplante Neuregelung etwa nicht für Psychosomatik, Akupunktur und Sonographie. In den Praxen seien aber über 40 Prozent der auflaufenden Fälle psychosomatisch. „Das sind ureigenste Leistungen einer Hausarztpraxis“, sagte Roßbach-Kurschat.
Gelungene Anstrengung bei MFA-Ausbildung
Für deren künftige Finanzierung müssten neue Regelungen geschaffen werden. Wichtig sei zudem ein sorgfältiger Umgang mit den entbudgetierten Leistungen. Hier werde es eine genaue Kontrolle geben. „Wenn man mit den Leistungen vom Durchschnitt abweicht, ist eine genaue Dokumentation wichtig.“
Vor den Teilnehmern der Vertreterversammlung hob Roßbach-Kurschat ferner hervor, dass die Zahl der MFA-Auszubildenden gestiegen sei. Während es 2020 noch 417 Ausbildungsverträge in diesem Bereich gab, waren es 2024 schon 550. Zusammen mit der Landesärztekammer wird derzeit zudem ein Refresher-Kurs für Quereinsteiger oder Rückkkehrer nach einer Elternzeit vorbereitet.
In Bezug auf die Planung der kritischen Infrastruktur für den Krisenfall kritisierte Roßbach-Kurschat, dass die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen derzeit nicht berücksichtigt würden. (lass)