Brandenburg

Rettungsdienstgesetz: Ministerin droht mit Entmachtung der Landkreise

Im Streit zwischen einigen Landkreisen und Krankenkassen um die Gebühren für den Rettungsdienst bringt Brandenburgs Ministerin eine Lösung ins Spiel: Die öffentlichen Träger sollten um die Gelder verhandeln.

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Krankenkassen halten die Gebühren für Rettungsdiensteinsätze für überzogen. Die Gesundheitsministerin drängt auf eine schnelle Einigung.

Krankenkassen halten die Gebühren für Rettungsdiensteinsätze für überzogen. Die Gesundheitsministerin drängt auf eine schnelle Einigung.

© Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Potsdam. Angesichts des Streits zwischen einzelnen Landkreisen und den Krankenkassen zur Finanzierung des Rettungsdienstes hält Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos, für BSW) eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes für denkbar.

Damit legt sie den Landkreisen Daumenschrauben an: Während bisher die Gebühren für den Rettungsdienst von den Kreisen über Gebührensatzungen festgelegt werden, hält Müller auch das in anderen Bundesländern geltende Verhandlungsmodell für denkbar: Es basiert auf einer von den Trägern des Rettungsdienstes mit den Krankenkassen ausgehandelten Entgeltvereinbarung.

Umstellung auf Verhandlungsmodell?

„Mir ist bewusst, dass die Träger des Rettungsdienstes am Satzungsmodell auch zukünftig festhalten wollen“, sagte Müller am Freitag in Potsdam. „Dennoch muss ich, sollte der Konflikt der acht Landkreise langfristig nicht beigelegt werden können, alternative Lösungen zur Finanzierung des Rettungsdienstes in Betracht ziehen.“

Hier käme auch eine Abkehr vom Satzungsmodell hin zum Verhandlungsmodell in Frage. „Dann wären die Träger des Rettungsdienstes angehalten mit den Krankenkassen Verhandlung über die auskömmliche Finanzierung zu führen“, so Müller. „Und im Streitfall würde eine Schiedsstelle entscheiden.“

Hintergrund ist, dass Krankenkassen rückwirkend zum 1. Januar in den betreffenden Landkreisen nicht mehr alle Gebühren für die Rettungseinsätze zahlen. Sie halten die Forderungen für überzogen. (lass/eb)

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