Delegation
KVWL honoriert Einsatz qualifizierter MFA extra
Extrabudgetäre Zuschläge für den Einsatz besonders qualifizierter MFA, die im Rahmen der Delegation auch ärztliche Aufgaben übernehmen, sind ein Baustein des jüngsten Honorarabschlusses. In Westfalen-Lippe will man das Konzept der Entlastungs-Assistentinnen nun auch auf Facharztpraxen ausdehnen.
Veröffentlicht:DORTMUND. Hausärzte sollten verstärkt in die Weiterqualifizierung ihrer Medizinischen Fachangestellten investieren, fordert der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), Dr. Wolfgang-Axel Dryden. "
Mit steigender Zahl wird dieses Feld Früchte tragen, allerdings sicherlich erst nach einer Anlaufperiode", sagte Dryden auf der Vertreterversammlung in Dortmund.
Es sei positiv, dass die Mehrkosten der Praxen für besser qualifiziertes Personal zumindest teilweise kompensiert werden und die Hausbesuche im Delegationsverfahren besser honoriert werden. Jetzt komme es darauf an, was die Hausärzte aus den neuen Möglichkeiten machten, betonte er.
"Extrabudgetäre Vergütung bedeutet, dass die Leistung mit der Abrechnung auch abgerufen werden muss. Das verfügbare Finanzvolumen sollte in Zukunft nicht auf der Straße liegen bleiben!"
Grenzzahl 500 Scheine
Der KVWL-Chef begrüßte, dass der Einsatz von EVA, VERAH, Agnes und Co künftig mit einem fixen Zuschlag auf die hausärztliche Grundpauschale honoriert wird und nicht mehr auf unterversorgte Gebiete begrenzt ist.
"Wie diese Beschlüsse umgesetzt werden, hängt von der endgültigen Ausgestaltung der Beschlüsse ab", sagte er. Die Details müssten noch erarbeitet werden.
Berichte, dass nur Hausärzte mit mindestens 1000 Fällen im Quartal in den Genuss der zusätzlichen Vergütung kommen werden, wies Dryden zurück. Die Grenzzahl werde deutlich niedriger liegen, eher bei der Hälfte.
Zudem werde auch die Morbiditätsschichtung in den einzelnen Praxen berücksichtigt. "Eine Praxis mit einer geringen Fallzahl, aber einer hohen Zahl von chronisch Kranken kann berücksichtigt werden", erläuterte er.
Eines sei aber klar: Bei Hausärzten, die an den Hausarztverträgen des Deutschen Hausärzteverbands teilnehmen, werden für die KV-Abrechnung auch nur die Fälle gezählt, die über die KV abgerechnet werden.
15 bis 20 Prozent der Hausärzte könnten profitieren
Von der Möglichkeit der Delegation von Leistungen an qualifizierte Mitarbeiterinnen werden in Westfalen-Lippe nach jetzigem Stand 15 bis 20 Prozent der Hausärzte profitieren, sagte Dryden.
Das seien die Praxen, die ihre Mitarbeiterinnen bereits nach Modellen wie EVA oder VERAH haben ausbilden lassen.
Um diese neue Leistung möglichst flächendeckend und umfassend einsetzen zu können, hat die KVWL Kontakt mit der Akademie für ärztliche Fortbildung aufgenommen. Beabsichtigt sei, weitere Ausbildungskapazitäten für Medizinische Fachangestellte zu schaffen.
Die KVWL baue zudem das Konzept der entlastenden Arztassistentin weiter aus, kündigte Dryden an. "Auch für den fachärztlichen Versorgungsbereich werden Medizinische Fachangestellte in diesem Sinne qualifiziert."
Im Februar 2014 haben die ersten Entlastenden Versorgungsassistentinnen in der Neurologie und Psychiatrie an der Akademie ihren Abschluss gemacht. Die Barmer GEK und die DAK-Gesundheit vergüten spezielle Leistungen dieser Mitarbeiterinnen seit dem 1. Juli extrabudgetär.
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