Pflege
Kabinett billigt zehntägige Jobauszeit
BERLIN. Die große Koalition will es Arbeitnehmern erleichtern, ihre Angehörigen zu pflegen und dafür eine bezahlte Auszeit vom Job zu nehmen. Das Bundeskabinett hat dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf verabschiedet.
Nach den Plänen sollen Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015 einen Rechtsanspruch auf zehn Tage bezahlte Auszeit vom Job erhalten. In dieser Zeit soll ein Lohnersatz von bis zu 90 Prozent vom Nettogehalt gezahlt werden. Laut Familienministerium kostet dies 100 Millionen Euro, die von der Pflegeversicherung finanziert werden müssen.
Mit dem Gesetz soll auch der Rechtsanspruch geschaffen werden, bis zu 24 Monate die Arbeitszeit zu reduzieren und währenddessen ein zinsloses Darlehen zu erhalten, um den Ausfall des Gehalts zu kompensieren.
Auch die Betreuung von pflegebedürftigen Kindern in einer Einrichtung über sechs Monate soll kommen, heißt es von der CDU-Fraktion. Der Anspruch gelte bei Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern.
Zudem wird der Personenkreis der Anspruchsberechtigten erweitert. So zählen künftig zum Beispiel auch Stiefeltern, der Schwager oder Partner in homosexuellen Partnerschaften dazu, die keine eingetragenen Lebenspartnerschaften sind.
Die Opposition kritisiert die Pläne. "Wir fordern eine sechswöchige bezahlte Pflegezeit für Erwerbstätige", erklärte Sabine Zimmermann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken. "Die große Koalition springt zu kurz und lässt zugleich die Arbeitgeber bei der Finanzierung außen vor."
Am 17. Oktober will die Koalition im Bundestag das Pflegestärkungsgesetz zur Leistungsausweitung für Pflegebedürftige und den Pflegevorsorgefonds verabschieden. (bee)