Sterbehilfe-Prozess

Kammer nimmt Berufung zurück

BERLIN (chb). Die Landesärztekammer Berlin hat offenbar die Berufung gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts im Sterbehilfeprozess gegen einen Berliner Urologen zurückgezogen.

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Das berichtet die Berliner Anwaltskanzlei Wollmann&Partner, die den Arzt vor Gericht vertreten hatte.

Die Kammer hatte dem Arzt die "Durchführung einer Suizid-Unterstützung untersagt". Dagegen hatte der Arzt vor dem Verwaltungsgericht geklagt und Recht bekommen.

Gegen das Urteil hatte die Ärztekammer schließlich Berufung eingelegt, sie nun aber zurückgezogen.

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