Karlsruher Richter gegen neue Regeln für Mitversicherte

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (dpa). Besserverdienende Ehepaare können ihre Kinder auch künftig nicht beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern lassen, wenn das Elternteil mit dem höheren Einkommen privat versichert ist.

Das Bundesverfassungsgericht wies in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Beschwerde einer Frau aus Niedersachsen zurück, die ihre vier Kinder über die Familienversicherung mitversichern lassen wollte. Die Frau ist gesetzlich versichert, ihr Mann, ein selbstständiger Rechtsanwalt, privat. Der Erste Senat nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Das Gericht hält damit an seinem Urteil vom 12. Februar 2003 fest. Danach verstößt die Ungleichbehandlung verheirateter Eltern gegenüber unverheirateten Eltern im Hinblick auf die Familienversicherung nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Verbindung mit dem Grundrecht auf Ehe und Familie. Zwar würden besserverdienende verheiratete Paare im Vergleich zu Unverheirateten schlechter gestellt. Die Richter hatten aber schon 2003 darauf verwiesen, dass die Regelungen insgesamt Ehepaare nicht schlechter stelle als ledige Paare.

AZ: 1 BvR 429/11 - Beschluss vom 14. Juni 2011.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Mediensucht, Depressionen, HPV-Impfung

DAK baut Vorsorgeangebot in Kinder- und Jugendarztpraxen aus

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Figuren betrachten eine Blatt mit einer Linie, die zu einem Ziel führt.

© Nuthawut / stock.adobe.com

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken