Patientenbeauftragte
Kassen sollen ihre Leistungen transparent machen
Ablehnung von Leistungen, Zahl der Widersprüche, Bearbeitungszeit von Anträgen: Über diese Daten geben die meisten Kassen keine Auskunft. Die Patientenbeauftragte will das ändern.
Veröffentlicht:Berlin. Krankenkassen sollen ihre Arbeit transparenter machen: Das hat die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Professor Claudia Schmidtke, gefordert. Sie verwies dazu am Dienstag auf Ergebnisse einer Umfrage unter allen gesetzlichen Kassen im Hinblick beispielsweise auf die Bearbeitungszeit von Anträgen oder die Zahl erfolgreicher oder abgelehnter Widersprüche.
Bislang besteht für Kassen keine Pflicht, über die von ihnen bewilligten Leistungen zu berichten. Derartige Daten werden bislang nur im Bereich Vorsorge und Rehabilitation erhoben. Dennoch „erwartet“ Schmidtke, dass Kassen diese Zahlen veröffentlichen: „Entsprechende Informationen können Versicherten helfen, besser einzuschätzen, ob ihre Kasse im Krankheitsfall für sie da sein wird“, so die Patientenbeauftragte.
Ungeduld bei Schmidtke wächst
Befragt wurden 104 Kassen im Zeitraum von Dezember 2020 bis Februar dieses Jahres. Eine erste Befragungswelle hatte im Dezember 2019 stattgefunden. Der Trend zeigt aufwärts: Im laufenden Jahr veröffentlichen 25 Kassen – rund jede Vierte – ihr Leistungsgeschehen, zwei Jahre zuvor waren es nur neun.
Diese Daten müssten möglichst allgemeinverständlich und vergleichbar aufbereitet werden, forderte Schmidtke. Mit erkennbarer Ungeduld verweist die Patientenbeauftragte darauf, dass die Entwicklung von Indikatoren für einen Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerb Aufgabe des GKV-Spitzenverbands ist: „Erfreulicherweise wurden dort nun auf meine Initiative hin entsprechende Beratungen eingeleitet.“
In den Kassenverbänden stellt sich der Stand der Transparenzberichte so dar:
AOK: Seit Ende vergangenen Jahres berichten alle elf Ortskassen regelmäßig über das Leistungsgeschehen.
BKK: Von 64 Betriebskassen veröffentlichen elf Daten zur Qualität der Leistungsgewährung. Zehn weitere Kassen planen dies, sechs prüfen eine Veröffentlichung.
IKK: Drei von sechs Innungskassen publizieren Daten zu Widerspruchs- und Klageverfahren. Zwei weitere planen dies, eine prüfe konkrete Schritte, heißt es.
Ersatzkassen: Keine der sechs vdek-Kassen veröffentlicht bisher Bearbeitungszeiten oder Widerspruchszahlen. Drei Ersatzkassen planen dies, drei weitere sind noch in der Prüfphase.
Grüne für verbindliches Monitoring
Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik in der Grünen-Bundestagsfraktion, zeigt sich mit dem Ergebnis unzufrieden: „Umfragen allein reichen nicht aus. Wir fordern, ein unabhängiges und qualitätsgesichertes Monitoring zu etablieren, das durch geeignete Kriterien eine Bewertung und den Vergleich der Versorgungsleistung und -qualität von Krankenkassen ermöglicht.“
Die Koalition habe es verpasst, mit dem jüngst beschlossenen Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) eine Berichtspflicht für alle Krankenkassen einzuführen. (fst)