Assistierter Suizid

Kein neues Gesetz wäre besser als ein schlechtes

Jede Gesetzgebung zum assistierten Suizid kann nur die "am wenigsten schlechte" sein. Das ist die sich abzeichnende Meinung im Deutschen Ethikrat. Die Ärzte sollten die gesellschaftliche Debatte nutzen und sich ihrer eigenen Haltung vergewissern.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

Organisierte Hilfe zum Suizid

Organisationen: Dignitas Deutschland („Dignitate“), Sterbehilfe Deutschland (Dr. Roger Kusch),Uwe Christian Arnold, Peter Puppe sowie mindestens elf weitere, anonym arbeitende Vereinigungen.

Geleistete Suizidhilfe: Rund 700 Fälle von assistierten Suiziden sind seit Mitte der 90er Jahre dokumentiert. Mehr als 200 werden dem Urologen Dr. Uwe Christian Arnold zugeschrieben.

Preise: Dignitas Deutschland (Aufnahmegebühr 120 Euro; Monatsbeitrag 20 Euro); Sterbehilfe Deutschland (ärztliche Begutachtung 1500 Euro, Mitgliedschaften zwischen 2000 und 7000 Euro oder Jahresbeiträge von 200 Euro). (Quelle: Deutscher Ethikrat)

Die letzten Fragen des Lebens sind möglicherweise weniger regelungsbedürftig, als die offizielle Regierungspolitik und die verfasste Ärzteschaft dies im Moment sehen.

Dafür gibt es mehrere Indizien. Neue Umfragen unter Ärzten, aber auch Stimmen aus dem Deutschen Ethikrat stellen in Frage, dass es für Ärzte ausgeschlossen sei, bei einem Suizid zu assistieren.

Die Regierung plant, wie schon in der vergangenen Legislaturperiode, eine gesetzliche Regelung des assistierten Suizids, landläufig auch Sterbehilfe genannt. Der Bundestag wird sich ab Februar mit fünf, zum Teil fraktionsübergreifenden Anträgen dazu auseinandersetzen. Durchgehend fordern die Parlamentarier, die organisierte Sterbehilfe unter Strafe zu stellen, oder sie zumindest strengeren Regeln zu unterwerfen.

Gleichzeitig soll Ärzten in diesem Punkt mehr Rechtssicherheit zuteil werden. Ärzte, die im Einzelfall einem schwer kranken Patienten helfen, sein Leben zu beenden, sollen wie bisher straffrei ausgehen und auch standesrechtlich nicht belangt werden können, wie dies die Vorgaben der Bundesärztekammer und der Mehrheit der Landesärztekammern eigentlich vorsehen.

Einfach wird die von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zu Beginn seiner Amtszeit angestoßene Debatte nicht. Zum einen gibt es neuerdings Kritik aus dem Deutschen Ethikrat an dem geplanten Gesetzgebungsverfahren, zum anderen ist die Haltung in der Ärzteschaft alles andere als eindeutig.

Doch der Reihe nach: Der Ethikrat hat sich in seiner Sitzung vergangene Woche des Themas angenommen - und viele der von verschiedenen Seiten vorgetragenen Argumente abgeräumt. Noch im Dezember wollen die Sachverständigen eine Ad Hoc-Empfehlung abgeben. Darauf warten viele noch nicht ausreichend orientierte und noch unentschlossene Abgeordnete des Bundestages.

Dringender Regelungsbedarf? Fehlanzeige!

Einen dringenden Regelungsbedarf scheinen die Gelehrten nicht zu sehen. Der Freiheitsgrundsatz, der in Deutschland für den ärztlich assistierten Suizid gelte, sei eine gute Lösung, sagte die Vorsitzende des Gremiums, Professor Christiane Woopen. Wenn der Suizid nicht strafbar sei, sei auch die Beihilfe zum Suizid nicht strafbar, solange der Akt frei verantwortet werde.

Zudem gebe es keine gesellschaftlichen Fehlentwicklungen, die einer strafrechtlichen Regulierung bedürften, fasste Woopen die Ergebnisse der Sitzung zusammen. Sie bezog sich damit auf das Argument, das Vorhandensein legaler Angebote zur Sterbehilfe übe Druck auf schwer kranke Menschen aus, endlich zu gehen.

Tatsache ist, der assistierte Suizid ist heute rechtens, solange der Suizidwillige die Tatherrschaft inne hat. Ein Massenphänomen Suizidbeihilfe ist dennoch weit und breit nicht auszumachen. Im Ethikrat wurde eher davor gewarnt, regelrechte Normalfälle eines erlaubten assistierten Suizids per Gesetz zu definieren. Erst das schaffe die Voraussetzungen, kranke Menschen sozusagen mit Rückendeckung eines Rechtsguts zum Suizid zu drängen.

Das kann auch bedeuten, dass die Gesellschaft organisierte Sterbehilfe hinnehmen muss - auch wenn die Vorstellung schwer erträglich ist. Die vom Bundestag ausgehende Debatte wird die Ärzteschaft zwingen, das Thema erneut aufzugreifen. Ihr Meinungsbild ist nämlich alles andere als eindeutig.

Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Dr. Christiane Woopen, hat sich ausdrücklich an die Spitze der Bundesärztekammer gewandt: In der existenziellen Ausnahmesituation, in der ein unheilbar kranker Mensch seinem Leben ein Ende setzen möchte, sollte ein Arzt ihm helfend zur Seite stehen können - nicht, weil ihm eine gesetzliche Norm ihm dies gebiete, sondern weil er eine Gewissensentscheidung treffe.

Ärzte tun Gutes und reden nicht darüber

Bundesärztekammerpräsident Professor Frank Ulrich Montgomery wird nicht müde, auf das standesrechtliche Verbot des ärztlich assistierten Suizids zu verweisen. Nur: Bislang haben erst zehn von 17 Landesärztekammern diesen Beschluss des Ärztetages von 2011 in ihre Regularien übernommen.

Dass einem Arzt wegen einer derart weit reichenden Auslegung des Arzt-Patienten-Verhältnisses die Approbation entzogen worden wäre, ist nicht bekannt. Es ist deshalb überhaupt nicht klar, ob das Bundesverfassungsgericht einen solchen Eingriff des Standesrechts in die Berufsausübungsfreiheit überhaupt billigen würde.

Es scheint eher so zu sein: Die Ärzte tun Gutes und reden nicht darüber. Bei einer wissenschaftlich motivierten Umfrage bekannte sich gerade ein Arzt zu einer Beihilfe. Absurd wenig, möchte man meinen. Denn die anekdotische Evidenz sagt etwas anderes. Das Bild bleibt unscharf. Nur fünf von 17 Landesärztekammern haben sich an der Untersuchung "Ärztliche Handlungspraxis am Lebensende" beteiligt.

Dabei haben rund 40 Prozent der befragten mehr als 700 Ärzte bejaht, sich vorstellen zu können, bei einem Suizid zu assistieren, 33 Prozent lehnten ein striktes Verbot ab, 40 Prozent zeigten sich in dieser Frage nicht entschieden. Es besteht großer Diskussionsbedarf - auch unter Ärzten.

Lesen Sie dazu auch: Assistierter Suizid: Nur jeder vierte Arzt ist für ein Verbot

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