Assistierter Suizid

Nur jeder vierte Arzt ist für ein Verbot

Die Ärzte sind gespalten, ob die ärztlich assistierte Selbsttötung in der Berufsordnung verboten werden soll. Nicht viele stehen hinter einem Verbot, wie eine Umfrage zeigt.

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Beim Thema assistierter Suizid ist die Haltung der Ärzte offenbar nicht eindeutig.

Beim Thema assistierter Suizid ist die Haltung der Ärzte offenbar nicht eindeutig.

© Oliver Berg / dpa

BERLIN. Ein großer Teil der Ärzteschaft steht offenbar nicht hinter der Entscheidung der Bundesärztekammer, ein Verbot der ärztlichen assistierten Selbsttötung in die Musterberufsordnung aufzunehmen.

Nach einer Untersuchung befürworten 25,0 Prozent der Ärztinnen und Ärzte ein berufsrechtliches Verbot. 33,7 Prozent der Mediziner lehnen es ab, 41,4 Prozent sind unentschieden.

Das ist ein zentrales Ergebnis einer aktuellen Studie des Instituts für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum (wir berichteten kurz).

In die Untersuchung, deren Ergebnisse jetzt in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift veröffentlicht worden sind, waren insgesamt 734 Ärztinnen und Ärzte aus Klinik und Praxis und aus unterschiedlichen Fachrichtungen einbezogen.

Die größten Anteile stellten Internisten (22,9 Prozent), Chirurgen (17,3 Prozent), Allgemeinmediziner (13,9 Prozent). 64,8 Prozent der Ärzte waren stationär tätig, 50,1 Prozent waren weiblich. Alter, Geschlecht und Tätigkeitsbereich spielen für die Bereitschaft zum ärztlich assistierten Suizid aber keine große Rolle.

Unterstützung von nur fünf der 17 Landesärztekammern

Die Auswahl basiert auf einer Zufallsstichprobe aus den Ärztekammern Nordrhein, Saarland, Sachsen, Thüringen und Westfalen-Lippe. Sechs Kammern hatten datenschutzrechtliche und methodische Bedenken, sechs weitere reagierten nicht auf die Anfragen der Wissenschaftler - trotz eines Befürwortungsschreibens der Kammer Westfalen-Lippe.

Deshalb könne die Studie nicht als repräsentativ angesehen werden, betonte Studienleiter Dr. Jan Schildmann. Sie liefere aber belastbare Informationen.

Nach der Befragung schließen 41,7 Prozent der Ärzte für sich die Unterstützung eines Patienten bei der Selbsttötung aus. "Von ihnen spricht sich aber nur ein Teil für ein berufsrechtliches Verbot aus", sagt Schildmann.

40,2 Prozent können sich vorstellen, unter bestimmten Bedingungen ärztliche Assistenz beim Suizid zu leisten. 20,7 Prozent der Ärzte hatten nach eigenen Angaben Erfahrungen mit der Bitte um ärztlich assistierte Selbsttötung.

Tatsächlich erfolgt sie aber offenbar nur äußerst selten. 403 der 734 Mediziner hatten mindestens einen erwachsenen Patienten versorgt, der innerhalb der vergangenen zwölf Monate gestorben war. Zwei Ärzte hatten Patienten ein Medikament gegeben, das zum Tod führen sollte.

Symptomlinderung an Nummer eins

Der Grund war, dass die Patienten früher einen entsprechenden Wunsch geäußert hatten. Nur in einem einzigen Fall kam es zu einer ärztlich assistierten Selbsttötung.

Die häufigste der von den Ärzten initiierten Handlungen war mit 86,7 Prozent die Symptomlinderung (zur Grafik). In 50,7 Prozent der Fälle hatten die Ärzte auf eine Behandlung verzichtet und bei 42,4 Prozent die Behandlung abgebrochen.

Ein Teil dieser Handlungsentscheidungen nahm eine mögliche Lebensverkürzung in Kauf (35,5 Prozent bei der Symptomlinderung, 33,1 Prozent beim Behandlungsverzicht und 23,5 beim Behandlungsabbruch).

Ein kleinerer Teil zielte direkt auf die Lebensverkürzung (9,2 Prozent bei der Symptomlinderung, 19,9 Prozent beim Behandlungsverzicht und 15,0 Prozent beim Abbruch).

30,8 Prozent der Befragten gaben an, dass sie Patienten Medikamente gegeben hatten, um sie kontinuierlich bis zu ihrem Tod in tiefer Sedierung oder im Koma zu halten.

Ethikrat kündigt Empfehlung an

Eine Verantwortung des Gesetzgebers angesichts pluralistischer Auffassungen hat die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Professor Christine Woopen, angemahnt. Sie kündigte an, dass der Rat am 18. Dezember eine Ad hoc-Empfehlung abgeben wolle.

Der Bundestag bereitet für das kommende Jahr ein Gesetzgebungsverfahren zum ärztlich assistierten Suizid und zur organisierten Sterbehilfe vor. Dabei könne es nur um Verbote gehen, warnte Woopen. Suizid und somit auch die Hilfe zum Suizid sind nach der aktuellen Rechtslage nicht strafbar, auch nicht für Ärzte.

Eine Strategie der Genehmigungspflicht und Kontrolle organisierter Sterbehilfe durch das Verwaltungsrecht hat der Hamburger Strafrechtsprofessorund Mitglied des Ethikrats Reinhard Merkel ins Spiel gebracht. Ein strafrechtlich bewehrtes generelles Verbot organisierter Sterbehilfe sei schwer begründbar.

Früher setzt der Psychotherapeut und Mitglied des Ethikrats,Dr. Michael Wunder an. Suizidwünsche seien nicht Ausdruck unbedingten Sterbenwollens. Deshalb sei es unstrittig, dass Suizidprobleme auch in den Arztpraxen stärker wahrgenommen werden müssten. (iss/af)

"Ergebnisse sollten Anstoß für kritische Diskussion geben"

Dr. Jan Schildmann hat am Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Bochum eine Studie zur "Ärztlichen Handlungspraxis am Lebensende" geleitet. Im Interview ordnet er die innerärztliche Bedeutung der Untersuchung ein.

Ärzte Zeitung: Sie und Ihre Kollegen haben sich in der Untersuchung mit Kernfragen ärztlichen Handelns beschäftigt. Wie beurteilen Sie, dass die Mehrheit der Landesärztekammern eine Zusammenarbeit entweder abgelehnt oder nicht auf Ihre Anfragen reagiert hat?

Jan Schildmann: Es ist natürlich bedauerlich, dass nur fünf Ärztekammern einer Kooperation zugestimmt haben. Insbesondere die Kritik an unserer Untersuchungsmethode als eine Begründung für die Ablehnung ist für mich angesichts der umfangreichen Testung des Erhebungsinstruments nicht nachvollziehbar.

Es wäre wünschenswert, wenn die Kammern künftig wissenschaftliche Untersuchungen unterstützen, die einen Beitrag zu wichtigen gesellschaftlichen Diskussionen liefern.

Wie bewerten Sie angesichts der Studienergebnisse die Entscheidung des Deutschen Ärztetages 2011, das Verbot des ärztlich assistierten Suizids in die Musterberufsordnung aufzunehmen?

Schildmann: Offensichtlich befürwortet nur eine Minderheit ein berufsrechtliches Verbot der ärztlich assistierten Selbsttötung, wie es von der Bundesärztekammer vertreten wird.

Ich würde es begrüßen, wenn die Studienergebnisse Anstoß für eine kritische Diskussion innerhalb der Ärzteschaft geben. Es gilt, einen normativen Rahmen zu entwickeln, der den unterschiedlichen moralischen Positionen Rechnung trägt und Handlungsspielraum für diese schwierigen Situationen bietet.

Welches Licht wirft Ihre Untersuchung auf die politische Auseinandersetzung über Sterbehilfe und den ärztlich assistierten Suizid?

Schildmann: Die aktuelle Auseinandersetzung über den Stellenwert des Selbstbestimmungsrechts in der letzten Lebensphase ist wichtig. Wir sollten bei dieser Diskussion allerdings nicht vergessen, dass sich im klinischen Alltag ethische Herausforderungen häufig im Kontext der Begrenzung medizinischer Maßnahmen stellen.

So berichten immerhin etwa 20 Prozent der befragten Ärzte, dass eine Behandlung mit der ausdrücklichen Absicht einer Lebenszeitverkürzung beendet wurde.

Was folgern Sie daraus?

Schildmann: Wir müssen diese Handlungen unter ethischen und medizinischen Gesichtspunkten genau untersuchen. Welche Auswirkungen hatte die Begrenzung einer medizinischen Maßnahme zum Beispiel auf die Lebenszeit oder das Wohl des Patienten? Wurde der Patient in die Entscheidungsfindung einbezogen?

Zur Beantwortung dieser und ähnlicher Fragestellungen können qualitative Forschungsmethoden in Verbindung mit medizinethischen Analysen einen wichtigen Beitrag leisten.

Das Interview führte Ilse Schlingensiepen

Lesen Sie dazu auch: Assistierter Suizid: Kein neues Gesetz wäre besser als ein schlechtes

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