Kommentar zum Streikrecht
(K)eine Glaubensfrage
Der Streit um das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen wird jetzt vermutlich vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Denn Verdi und der Marburger Bund legen Verfassungsbeschwerde gegen Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom November 2012 ein.
Die Gewerkschaften wollen nicht hinnehmen, dass für die 1,2 Millionen Beschäftigten im Dienst der Kirche nur ein eingeschränktes Streikrecht gelten soll. Ihnen bleibt gar kein anderer Weg, als diese Frage höchstrichterlich klären zu lassen. Jede andere Entscheidung könnten sie ihren Mitgliedern nur schwer vermitteln.
So ist es dem MB durch Streiks in den vergangenen Jahren gelungen, arztspezifische Tarifverträge zu erzwingen. Arbeitsbedingungen und Einkommen vieler Ärzte an kommunalen, ländereigenen und privaten Kliniken konnten damit deutlich verbessert werden.
Aber nicht immer auch an den konfessionell gebundenen Krankenhäusern. Hier bleiben Ärzte oft schlechter gestellt. Und daran wird sich ohne richtiges Druckmittel nichts ändern.
Warum ein Streikrecht, das grundgesetzlich geschützt ist, mit dem Leitbild konfessionell gebundener Einrichtungen kollidieren soll, ist kaum nachvollziehbar. An einem höchstrichterlichen Urteil führt deshalb kein Weg vorbei.