Klinikfinanzierung
Keine Korrektur an Zuschlag und Abschlägen
BERLIN. Versorgungszuschlag und Mehrleistungsabschläge für Krankenhäuser bleiben vorerst weiter entkoppelt. Darauf haben sich die Regierungsfraktionen im Bundestag verständigt.
Das geht aus einer Mitteilung der baden-württembergischen Gesundheitsministerin Katrin Altpeter hervor, die zuvor auf einen solchen Kompromiss gedrängt hatte.
Demnach soll der Versorgungszuschlag auch 2015 wie bisher in Höhe eines Aufschlags von 0,8 Prozent auf die jeweilige Fallpauschale bezahlt werden. Im Gegenzug sollen die Mehrleistungsabschläge für Operationen, die die mit den Kassen vereinbarten Mengen überschreiten, statt zwei nun drei Jahre berechnet werden.
Der ursprüngliche Vorschlag hatte vorgesehen, Versorgungszuschläge und Mehrleistungsabschläge zu verrechnen. Nach Ansicht mehrerer Länder hätte dieses Verfahren die Krankenhäuser benachteiligt, die sich an die vereinbarten Behandlungszahlen halten.
Der Versorgungszuschlag war als kurzfristige Hilfe von rund 750 Millionen Euro in den Jahren 2013 und 2014 gedacht gewesen.
Ab 2015 hätte eine umfassende Finanzierungsreform greifen sollen. Die Verhandlungen in der Bund-Länder-Abeitsgruppe dazu sollen sich Fachkreisen zufolge jedoch zäh entwickeln. (af)