Regierung
Klares Bekenntnis zum Ausbau von Hausarztverträgen
Das Bundesgesundheitsministerium wertet die Entwicklung der hausarztzentrierten Versorgung positiv. Anlass dieser Klarstellung war eine kritische Nachfrage der Linksfraktion.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Bundesregierung zieht eine insgesamt positive Bilanz der hausarztzentrierten Versorgung (HzV). Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) würden die Regelungen zur HzV weiterentwickelt. Dies stärke "den Wettbewerb und dient der Verbesserung der Qualität der Versorgung", heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion der Linken.
Aktuell gebe es bundesweit 580 Einzelverträge zur HzV sowie 55 Verbundverträge. Dabei schließen Landesverbände des Hausärzteverbandes mit Kassenverbünden entsprechende Vereinbarungen.
Dass die Zahl dieser Verträge seit 2009 kontinuierlich steige, bewertet die Regierung ausdrücklich "positiv". Im zweiten Quartal dieses Jahres waren nach Darstellung des Deutschen Hausärzteverbandes rund 3,72 Millionen Versicherte in der HzV eingeschrieben, im vierten Quartal 2009 sind es 2,96 Millionen gewesen. 1,9 der 3,72 Millionen Versicherte sind allein in Baden-Württemberg in die HzV eingeschrieben.
Umsatzvolumen hat sich verdoppelt
Seit 2011 hat sich das Umsatzvolumen im Rahmen der HzV fast verdoppelt: Im vergangenen Jahr lag es bundesweit bei 1,024 Milliarden Euro, 608 Millionen Euro allein im AOK-System. 2011 betrug das Umsatzvolumen noch 544 Millionen.
Den Fragen der Linksfraktion, die grundsätzliche Skepsis gegenüber Selektivverträgen erkennen lassen, setzt die Regierung eine durchgehend positive Bewertung der HzV entgegen.
So vermuten die Fragesteller, es gebe einen Interessenkonflikt zwischen einer höheren Vergütung in der HzV im Vergleich zur Regelversorgung und der Aufklärung der Patienten. Für die Regierung ist ein solcher Zusammenhang "nicht erkennbar".
"Innovationsstau" durch die HzV?
Ausdrücklich weist die Regierung die Aussage der Linksfraktion zurück, durch Selektivverträge komme es zu einem "Innovationsstau im Kollektivvertrag": "Neue Versorgungskonzepte stärken den Wettbewerb um eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung und sind auch im Rahmen der HzV zu begrüßen." Es sei Sache der Selbstverwaltung, Leistungen, die sich in der HzV bewährt haben, in die Regelversorgung aufzunehmen.
Rückendeckung gibt die Regierung den HzV-Verträgen mit Blick auf die vom Kollektivvertrag abweichende Vergütungsstruktur. Die Linksfraktion wollte wissen, ob "politisch unerwünschte Anreize" für Ärzte zu befürchten sind. Antwort: Auch eine kontaktunabhängige Pauschalvergütung könne das Ziel unterstützen, die Versorgung und deren Koordination zu verbessern.
Ein Defizit der Information bei Versicherten und Ärzten über die Inhalte von HzV-Verträgen sieht die Regierung nicht. Entsprechend wird auch ein bundeseinheitliches Register zu den bestehenden HzV-Verträgen, das von der Linksfraktion ins Spiel gebracht wird, als "nicht erforderlich angesehen".
Deutlich wird in der Antwort auch, dass das lange strittige Thema Sozialdatenschutz in der HzV endgültig abgeräumt ist: Bei der Datenübermittlung für die Abrechnung ist im Paragrafen 295a SGB V eine eigene Befugnisnorm geschaffen worden. Zudem muss der Versicherte vor der Einschreibung schriftlich informiert werden, welche Informationen zu welchen Zwecken weitergegeben werden.
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