Kommentar zu HzV
Vom Wert der Beständigkeit
Schön wäre es, wenn dies keine Nachricht wäre: Die Bundesregierung bekennt sich zum Wert und zur Bedeutung von Hausarztverträgen (HzV). In ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion rückt die Regierung die Maßstäbe zurecht.
Die HzV ist kein Bremsklotz für die Entwicklung des Kollektivvertrags, sondern ein Baustein auf dem Weg zu einer besser abgestimmten Patientenversorgung.
Genau an dieser eindeutigen Positionierung mangelte es in der Vergangenheit. Gerade unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung litt die HzV unter einem ordnungspolitischen Wirrwarr: Mal wurde - unter einem FDP-Gesundheitsminister! -eine Vergütungsobergrenze für Hausarztverträge eingezogen.
Dann sollten die Vereinbarungen ihre Wirtschaftlichkeit schon beim Start nachweisen. Das alles wurde von akribischen Prüfungen durch das Bundesversicherungsamt und durch Datenschützer begleitet.
Unter der großen Koalition sind die Rahmenbedingungen für die HzV konsolidiert und strittige Fragen bei der Vergütungsbereinigung von Selektivverträgen geklärt worden.
Das ist wichtig für die Vertragspartner in den Regionen, die vor allem politische Verlässlichkeit brauchen. (Versorgungs-)Innovationen sind Pflänzchen, die gehegt werden wollen, wenn sie gedeihen sollen.
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